Der Bundesrat hat heute umfangreich zum Entwurf des neuen Arzneimittelgesetzes Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast reduzieren will. Ziel der Länder ist im Wesentlichen, den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika weiter zu fördern, die Überwachungsmöglichkeiten zu effektivieren und für Verbesserungen der geplanten Datenbank zu sorgen. Sie möchten den Antibiotikaeinsatz zukünftig noch weiter senken und regen an, Bund, Länder und Wissenschaft an einen Tisch zu bringen, um weitergehende Vorschläge zu erarbeiten. Der Bundesrat sieht jedoch auch einen erheblichen Finanzierungsbedarf in den Ländern. Er fordert die Bundesregierung daher auf, die Kostenverteilung auf die Länder zu konkretisieren.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Ausbreitung gefährlicher Antibiotikaresistenzen zu vermindern und für gesunde Lebensmittel zu sorgen. Daher ist der Einsatz der Medikamente zukünftig nur noch erlaubt, wenn er aus therapeutischer Sicht unbedingt erforderlich ist. Entsprechende Kontrollen sollen verschärft werden. Zudem ist eine bundesweite Datenbank zur Überwachung der Antibiotikavergabe geplant.
DBV mahnt zu ganzheitlicher Bewertung von Antibiotikaanwendungen
Nach dem Willen des Bundesrates zeichnen sich weitere Verschärfungen und Auflagen ab, die die Nutztierhalter mit großer Sorge sehen, kommentiert der Deutsche Bauernverband (DBV) die Beratungen. Wer das richtige Ziel einer Reduzierung aber des Antibiotikaeinsatzes allein mit noch mehr Bürokratie erreichen wolle, liegt nach Ansicht des Verbandes falsch.
Bei einer Verschärfung des Antibiotikaeinsatzes müssten vielmehr alle Anwender, auch die Human- und Heimtiermedizin, berücksichtigt werden, so der DBV weiter. Die alleinige Fokussierung auf den Bereich Landwirtschaft sei unverhältnismäßig und widerspricht der Antiobiotika-Resistenz-Strategie (DART).