Die Agrarminister der Länder haben einer Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erneut eine Absage erteilt. Auf ihrer Konferenz in Schöntal sprachen sich die Ressortchefs gegen eine vollständige Herausnahme von landwirtschaftlichen Flächen aus der Produktion aus. Auf den ökologischen Vorrangflächen müsse eine produktive Flächennutzung möglich bleiben, „die unter Umweltgesichtspunkten besonders positiv zu beurteilen ist”, heißt es in dem einstimmigen Beschluss. Dazu zählen die Minister insbesondere Flächen, die bestimmten Agrarumweltmaßnahmen unterliegen.
Betriebe mit weniger als 15 ha Acker- und Dauerkulturfläche sollen den Ministern zufolge von der Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen ausgenommen werden. Auch für Betriebe mit überwiegendem Dauergrünlandanteil wollen die Minister unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung von den Greening-Verpflichtungen mit Ausnahme des Grünlanderhaltungsgebots. Offen zeigen sich die Länder gegenüber Vorschlägen, eine anspruchsvolle Umweltzertifizierung als Voraussetzung zur Erfüllung der Greening-Auflagen anzuerkennen. Sie bekräftigen zugleich ihre grundsätzliche Zustimmung zu von der EU-Kommission geforderten drei obligatorischen einzelbetrieblichen Maßnahmen „Anbaudiversifizierung”, „Dauergrünlanderhaltungsgebot” und „Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen”. AgE