Für eine grundlegende Reform der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) hat sich der nordrhein-westfälische Landtag ausgesprochen. Eine solche Reform müsse dazu dienen, die Interessen der hofabgebenden älteren Generation mit denen der Hofnachfolger zu vereinbaren, heißt es in einer Entschließung, die der Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken vergangene Woche beschlossen hat. Ziel müsse eine Regelung sein, „die die Rechte vorhandener Hoferben weiterhin absichert, bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt und eine generationsverträgliche Hofübergabe befördert“.
Begründet wird die Kritik an der geltenden Regelung mit veränderten Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft und der Notwendigkeit, flexibel darauf reagieren zu können. Vor dem Hintergrund, dass in zwei Drittel der Betriebe die Nachfolge ungeklärt sei, habe die Hofabgabeklausel ihren ursprünglichen Zweck weitgehend eingebüßt. Sie gewährleiste nicht mehr die rechtzeitige Übergabe an die nachfolgende Generation, sondern fördere den Strukturwandel und schränke die Entscheidungsfreiheit älterer Landwirte massiv ein. Die Abgabeverpflichtung sei zudem ungerecht, weil sie die Rentenauszahlung an Landwirte verhindere, die jahrzehntelang Beitragszahlungen geleistet hätten.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßte den Landtagsbeschluss. Unterdessen bezeichnete der Deutsche Bauernverband (DBV) die Hofabgabeklausel als ein weiterhin zentrales Element der Agrarstrukturpolitik. (AgE)
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