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Lindemann will tierschutzgerechte, aber praxisnahe Viehtransporte

Vor dem Hintergrund des jüngst herausgegebenen Erlasses der Länder Niedersachsen und NRW zu Tiertransporten hat Landwirtschaftsminister Lindemann klargestellt, dass er tierschutzgerechte Bedingungen haben möchte, die aber gleichzeitig praxisnah umgesetzt werden können. Der Erlass schreibt bekanntlich für Rindertransporte eine Gesamtfahrzeughöhe von 4 m sowie 20 cm freien Raum über den Tieren vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor dem Hintergrund des jüngst herausgegebenen Erlasses der Länder Niedersachsen und NRW zu Tiertransporten hat Landwirtschaftsminister Lindemann klargestellt, dass er tierschutzgerechte Bedingungen haben möchte, die aber gleichzeitig praxisnah umgesetzt werden können. Der Erlass schreibt bekanntlich für Rindertransporte eine Gesamtfahrzeughöhe von 4 m sowie 20 cm freien Raum über den Tieren vor. Lindemann will sich aber gegenüber den Verkehrsministerien nochmals für eine Ausnahme starkmaßen, damit vorerst auch 4,20 m hohe Stoppelstock-LKWs weiter fahren können.


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Irritiert zeigte sich der Minister über aktuelle Darstellungen, nach denen das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Entscheidung quasi im Alleingang getroffen und die Praxisnähe aus dem Blick verloren hätte. „Diese Darstellungen sind schlicht falsch", so Lindemann. Vielmehr habe Niedersachsen die Überlegungen der Länder-Arbeitsgruppe ausgesprochen kritisch begleitet und fortlaufend Praxisnähe und internationale Wettbewerbsfähigkeit angemahnt. Von einer niedersächsischen Initiative könne keine Rede sein.



In diesem Zusammenhang macht der Politiker deutlich, dass mit dem Erlass die Praxisnähe gewährleistet sei: „Wir haben bereits im Mai 2011 darauf hingewiesen, dass im Einzelfall - und wenn Tierschutzgründe nicht entgegen stehen - abgewichen werden kann, daran hat sich nichts geändert." Im Übrigen sei das Friedrich-Löffler-Institut mit im Boot. Erste wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse werden im Sommer 2012 erwartet und entsprechend Eingang in die Praxis finden. Niedersachsen wird diese Ergebnisse nutzen, um über eine Änderung oder Fortschreibung des Erlasses zu entscheiden. (ad)


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