In der Anhörung im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (EP) in Brüssel hat der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, am Mittwoch die Zurückweisung des Kommissionsvorschlages der EU-Öko-Verordnung gefordert.
„Bio ist die nachhaltigste Alternative für die gesamte Land- und Lebensmittelwirtschaft. Mit der Revision der EU-Öko-Verordnung steht diese Alternative auf dem Spiel", so Löwenstein. Seiner Meinung nach drängen die Pläne Bio zurück in die Nische. Viele Bio-Betriebe in Europa würden aufgeben müssen und Arbeitsplätze verloren gehen, wenn die Pläne umgesetzt würden. Die steigende Verbrauchernachfrage nach Bio-Lebensmitteln könnte dann nur aus Importen befriedigt werden, ist sich der Landwirt sicher. Gemeinwohlleistungen des Öko-Landbaus wie Gewässerschutz, die Förderung der Biodiversität oder der Schutz der Böden würden für Europa verloren gehen.
Laut dem BÖLW-Vorsitzenden soll die bewährte prozessorientierte Kontrolle, die – gut umgesetzt – Bio-Qualität auf hervorragende Weise sicherstellt, geschliffen werden. Löwenstein erhofft sich von der Anhörung im EP-Agrarausschuss auch ein starkes Signal an den EU-Agrarrat, der Mitte Dezember die Revision der EU-Öko-Verordnung beraten wird. Zahlreiche Mitgliedsstaaten haben umfassende Kritik an den Kommissionsplänen geäußert.
Hintergrund
Zum zweiten Mal seit ihrem Bestehen (1992) soll die EU-Öko-Verordnung – der Rechtsrahmen für Bio-Lebensmittel – komplett überarbeitet werden. Am 25. März 2014 hat die EU-Kommission dazu einen Entwurf vorgelegt. Dieser Vorschlag wird in den nächsten zwei Jahren in den EU-Gremien weiter beraten werden.
Eine große Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat bereits eine sehr kritische Haltung gegenüber einer Vielzahl von Einzelpunkten im Revisions-entwurf geäußert. Auch das EU-Parlament befasst sich derzeit mit dem Kommissionsvorschlag. Heute findet im Agrarausschuss des EP eine öffentliche Expertenanhörung statt.
Der Bundesrat hatte Ende Mai 2014 einen Beschluss zu dem Kommissionsvorschlag gefasst. Darin wird die geplante Totalrevision abgelehnt. Der Bundesrat setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Verordnung ein. Der Bundestag hat im Oktober 2014 eine ähnliche Erklärung abgegeben.