Bis zum Jahr 2020 sollen in Mecklenburg-Vorpommern 150.000 ha Fläche ökologisch bewirtschaftet werden. Dieses ehrgeizige Ziel hat jetzt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus anlässlich der Nürnberger BioFach ausgegeben. Gegenwärtig werden im Nordosten Deutschlands ca. 123.000 ha, das sind 9,1 %, nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet. In der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden die Ökobauern mit 115 Mio. Euro unterstützt.
Allerdings bedauert der SPD-Politiker, dass die höheren Preise für Biolebensmittel bislang meist nicht beim Ökolandwirt ankommen. Um künftige Rückumstellungen zur konventionellen Bewirtschaftung zu vermeiden, will er daher verschiedene Maßnahmen zum Gegensteuern angehen. So sei eine grundsätzliche Diskussion mit den ökologischen Anbauverbänden und dem LEH zur Ausrichtung der zukünftigen Marktpolitik notwendig.
Backhaus kündigte in diesem Zusammenhang an, dass sein Land auch in der kommenden Förderperiode stabile Rahmenbedingungen anbieten werde. So soll die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise auch künftig mit anderen Agrarumweltmaßnahmen kombinierbar sein. Den "reinen Einkommenstransfer" für Standorte mit geringerer Bodengüte über die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) will er beispielsweise ab 2014 abschaffen und an die Umsetzung umweltrelevanter Erfordernisse binden. Eine direkte Förderung der AGZ würde dann nicht mehr erfolgen.
Die zur Verfügung stehenden 50 Mio. Euro für die kommende Förderperiode könnten seiner Meinung nach insbesondere bei den Umweltmaßnahmen im Bereich Grünland eingeplant werden. Die Standortgüte bzw. das benachteiligte Gebiet wird laut dem Minister bei den Prioritätensetzungen innerhalb der Maßnahme mittels Kulissen berücksichtigt.
Um den Umfang der Maßnahmen ab 2014 trotz des Wegfalls des Status des Ziel-1-Gebietes auf einem hohem Niveau zu halten, sollten die sie möglichst "GAK-Maßnahmen", also eine Gemeinschaftsaufgabe, werden. Eine rein landesspezifische Kofinanzierung will der Minister dabei auf das erforderliche Minimum begrenzen. (ad)