Nicht alle Mitgliedstaaten wünschen sich eine erneute umfassende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bereits ab 2017. Das wurde bei der jüngsten Sitzung des Sonderausschusses Landwirtschaft (SAL) vergangene Woche in Brüssel deutlich.
Anlässlich einer Diskussion über eine anstehende Positionierung des Rats zum Bürokratieabbau verlangten unter anderem Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Österreich und Irland, die im Entwurfstext enthaltene Forderung nach einer Halbzeitbewertung des Basisrechtsakts im übernächsten Jahr zu streichen.
Wie aus EU-Kreisen verlautete, wird befürchtet, der Begriff „Halbzeitbewertung“ könnte angesichts der Tatsache, dass die Reform von 2013 gerade erst in Kraft getreten ist, zu große Begehrlichkeiten wecken. Andere Delegationen regten an, dass eventuelle Korrekturen sich ausdrücklich auf die Vereinfachung des Greenings beschränken sollten. Die lettische EU-Ratspräsidentschaft wird für die nächste SAL-Sitzung, die für diesen Montag angesetzt ist, einen neuen Text erarbeiten.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte sich am Rande des Agrarrats im März für eine Halbzeitbewertung ausgesprochen. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, bei den anstehenden Vorschlägen zum Bürokratieabbau den Basisrechtsakt nicht antasten zu wollen. Der Ire steht aber einer Halbzeitbewertung im Jahr 2017 nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber.