„Signifikante Arbeitsplatzverluste“ befürchten fünf Verbände der Land-, Agrar und Ernährungswirtschaft für den Fall, dass auch für die landwirtschaftliche Saisonarbeit der gesetzliche Mindestlohn gilt. In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel rechnen sie mit einer erheblichen Steigerung der Produktionskosten und damit einhergehendem Verlust an Konkurrenzfähigkeit. Sie fordern, den Besonderheiten der Saisonarbeit Rechnung zu tragen indem bestehende Tarifverträge Bestandsschutz haben, sozialversicherungsfreie Beschäftigungen ausgenommen bleiben und spätere Änderungen des Mindestlohnes der Entwicklung in den einzelnen Branchen folgen. Unterzeichnet wurde das Schreiben u.a. vom Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied.
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