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NRW plant Filtervorschrift ab 2000 Mastschweine-Plätzen

Das Landwirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen arbeitet an einem Erlass, der den Einsatz von Abluftreinigungsanlagen, die Abdeckung von Anlagen zur Lagerung von Gülle sowie den Umgang mit der Bioaerosolproblematik neu regeln soll.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landwirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen arbeitet an einem Erlass, der den Einsatz von Abluftreinigungsanlagen, die Abdeckung von Anlagen zur Lagerung von Gülle sowie den Umgang mit der Bioaerosolproblematik neu regeln soll.

 

Wie das Ministerium mitteilt, sollen die zuständigen Behörden in den Kommunen verpflichtet werden, in den Genehmigungen von großen Schweinemastanlagen den Einbau von Abluftreinigungsanlagen festzuschreiben. Dort, wo dies bei bestehenden Anlagen technisch möglich ist, will man den Einbau einer Abluftreinigungsanlage nachträglich bis Ende 2013 anordnen. Dabei soll es eine Umsetzungsfrist von drei Jahren geben.


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Bei kleinen Anlagen mit weniger als 2000 Mastschweinen und Anlagen zur Geflügelhaltung würden Abluftreinigungsanlagen dann gefordert, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, heißt es aus Düsseldorf. Das Ministerium wartet nun auf Stellungnahmen von Landwirtschafts- und Umweltverbänden sowie der kommunalen Spitzenverbände.



Hintergrund der Neuerung sind laut Agrarminister Johannes Remmel die geringe Akzeptanz von Ställen in der Bevölkerung, Geruchsbelästigungen sowie krankmachende Emissionen.



„Staub, Ammoniak und andere Schadstoffe aus großen Ställen belasten die Anwohner und die Umwelt“, sagte Remmel heute. Von Tierhaltungsbetrieben könnten Pilze, Bakterien und Viren in die Luft gelangen und das Umfeld belasten; Resistenzen könnten ausgetragen werden. „Wir möchten, dass die Anlagen auf dem heutigen Stand der Technik sind. Große Ställe in der Nachbarschaft werden nur akzeptiert, wenn die Anwohner so gut wie möglich geschützt werden“, so Remmel. (ad)


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