Nachdem der Vorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die Klagemöglichkeiten von Tierschutzverbänden zu stärken, in der letzten Legislaturperiode durch die Neuwahlen gestoppt wurde, steht das Vorhaben nun wieder auf der Tagesordnung. Am Dienstag hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände vorsieht.
Nach Angaben von Landwirtschaftsminister Johannes Remmel sollen mit dem Gesetz die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen diese die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die Rechte der Tiere einzutreten; ebenso vorgesehen seien entsprechende Klagemöglichkeiten.
Dem Minister zufolge könnten beispielsweise Klagen gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis zum Bau neuer Ställe, sofern klagebefugten Verbände die Vorschriften des Tierschutzrechtes verletzt sähen. Auch gegen die Genehmigung von Tierversuchen wäre eine Feststellungsklage zulässig. Ermöglicht werden solle damit eine gerichtliche Überprüfung, ob Tierschutzvorschriften in ausreichendem Maße beachtet worden seien. Mit dem Verbandsklagerecht werde erstmals ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt, betonte der Minister. Bisher sei es nicht möglich gewesen, gegen ein Zuwenig an Tierschutz zu klagen, wohl aber gegen ein Zuviel.
Remmel warf Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner in diesem Zusammenhang vor, sie habe eine Novelle für ein Tierschutzgesetz vorgelegt, dass nicht die Tiere schütze, sondern die Zustände, unter denen viele Tiere in Deutschland leiden müssten. Vor allem in der landwirtschaftlichen Tiermast solle es offenbar weitergehen wie bisher. Das angestrebte Verbandsklagerecht in Nordrhein-Westfalen sei hingegen eine grundlegende Initiative für einen besseren Tierschutz, der weitere Bundesländer folgen sollten. Der Düsseldorfer Landtag wird sich spätestens im Herbst mit dem Gesetzentwurf befassen. Nordrhein-Westfalen würde mit der Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände eine Vorreiterrolle innerhalb der Bundesrepublik einnehmen; bislang gibt es lediglich in Bremen eine derartige Regelung. (AgE)
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