Für eine praxisgerechte Weiterentwicklung der EU-Ökoverordnung hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus geworben. Im Rahmen eines Parlamentarischen Abends zur Zukunft des ökologischen Landbaus erklärte Backhaus vergangene Woche in Brüssel, er begrüße grundsätzlich die auf EU-Ebene angestrebte Weiterentwicklung des Biolandbaus über eine Novellierung der Öko-Verordnung. Diese müsse jedoch praktikabel und umsetzbar bleiben.
Notwendig sei auch die konsequente Ausrichtung der Verordnung im Sinne des Verbraucherschutzes und als Grundlage für die weitere Marktentwicklung.
Nicht weit auseinander
Dr. Georg Häusler, der Kabinettchef von EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş, hob die Notwendigkeit einer Überarbeitung der bestehenden Regeln hervor. Der Markt entwickle sich rasant, die Importe aus Drittländern stiegen. Um die Qualität von Bioprodukten zu garantieren und Betrug vorzubeugen, plädierte der Österreicher für strengere Kontrollen. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bislang äußerst unterschiedliche Auslegung der EU-Vorschriften in den Mitgliedstaaten.
Häusler wehrte sich gegen den Vorwurf, den Biolandbau während der Ausarbeitung der Vorschläge nicht ausreichend eingebunden zu haben. Er rief dazu auf, die Kommission nicht vorzuverurteilen, solange ihre tatsächlichen Vorschläge nicht veröffentlicht seien. Man liege inhaltlich nicht so weit auseinander. Es gehe nicht um einen radikalen Abschied von den bestehenden Regeln. Aber die Öko-Verordnung müsse reformiert werden, gerade um zu vermeiden, dass die Branche schlechtgeredet werde.
Nachteile erwartet
Der Ökobeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Heinrich Graf Bassewitz, warf der Kommission unter Verweis auf durchgesickerte Entwürfe vor, mit der geplanten Novelle nicht die richtigen Signale zu setzen. Würden die bekanntgewordenen Vorstellungen der Kommission in dieser Form umgesetzt, bedeute das für den Ökolandbau, zurück in die Nische gedrängt zu werden. Viele Betriebe müssten aufgeben. Graf Bassewitz‘ Kritik richtet sich insbesondere gegen eine mögliche Abkehr von der Kontrolle des Landwirts hin zur Kontrolle des Produkts.
Graf Bassewitz befürchtet beträchtliche Nachteile gerade für kleine Biobetriebe, sollte es zu einem Wandel weg von der Prozesskontrolle hin zur Produktkontrolle kommen. Er nannte als Beispiel den Fall eines Ökolandwirts, dem Pflanzenschutzmittel über Winddrift vom Nachbarbetrieb aufs Feld geweht werde und dessen Produkte deswegen nicht mehr als bio verkauft werden könnten. „Was hat der Biobauer falsch gemacht?“ fragte der Landwirt, der selbst einen großen Ökobetrieb mit 450 ha Ackerbau, 700 ha Forstwirtschaft sowie umfangreicher Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern bewirtschaftet.
Ferner warnte Graf Bassewitz davor, den Bioerzeugern die Möglichkeit zu nehmen, bis zu 5 % Futter aus konventioneller Produktion zu verwenden. Eine vollständige Biofütterung sei aus Gründen der Nährstoffversorgung heute noch nicht möglich. Dabei hob er auch hervor, dass die Versorgung der Tiere mit lokalen, mit synthetischen Aminosäuren angereicherten Leguminosen umweltfreundlicher sein könne als die Verwendung von ökologisch angebautem Sojaschrot aus Brasilien.