Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den Bundestags-Beschluss für eine Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer begrüßt. Dies gilt insbesondere für die jetzt geplante und vom DBV geforderte Herausnahme von Saisonarbeitskräften bei der für die Verschonung von Betriebsvermögen entscheidenden Lohnsummenregelung. Auch die grundsätzliche Beibehaltung der Möglichkeiten zur Verschonung betrieblicher Vermögen sei positiv zu beurteilen.
„Mit den jetzt gefundenen Regelungen ist auch in Zukunft die nachhaltige Entwicklung unserer bäuerlichen Betriebe im Erb- und Schenkungsfall gesichert“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für steuerpolitische Fragen des Deutschen Bauernverbandes, Ökonomierat Norbert Schindler, MdB. Die Hofnachfolge werde auch in Zukunft durch das neue Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht, das ab 1. Juli 2016 gelten soll, nicht behindert.
„Die Möglichkeiten, landwirtschaftliche Betriebe steuerbegünstigt auf die nächste Generation übertragen zu können, bleibt grundsätzlich erhalten“, so Schindler. Entscheidend sei auch, dass Betriebsinhaber und Nachfolger nun endlich Gewissheit erhielten, wie das künftig ausgestaltete Erbschaftsteuerrecht sich auf die Unternehmensnachfolger auswirke.
„Die Länder sind jetzt gut beraten, dem Gesetzesvorschlag des Bundestages zeitnah zuzustimmen, um die langjährige Debatte über die Erbschaft- und Schenkungsteuer endgültig zum Abschluss zu bringen“, meinte Schindler.