Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

News

Regierung sieht Tierschutz bei der Jagd ausreichend berücksichtigt

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, das Bundesjagdgesetz aus Tierschutzgründen zu ändern. Das geht aus der Antwort von Agrar-Staatssekretär Dr. Gerd Müller auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Dem Staatssekretär zufolge enthält das geltende Jagdrecht die notwendigen Normen, die das Verhältnis von Jagd und Tierschutz in zentralen Bereichen regeln.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, das Bundesjagdgesetz aus Tierschutzgründen zu ändern. Das geht aus der Antwort von Agrar-Staatssekretär Dr. Gerd Müller auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Dem Staatssekretär zufolge enthält das geltende Jagdrecht die notwendigen Normen, die das Verhältnis von Jagd und Tierschutz in zentralen Bereichen regeln. Dazu zählten Jagdbeschränkungen und Pflichten bei der Jagdausübung wie ein Verbot quälerischer Fanggeräte, ein Bejagungsverbot von Elterntieren sowie das Bewahren des Wildes vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden. Im Rahmen der Jägerprüfung müssten die Bewerber zudem Kenntnisse im Tierschutzrecht nachweisen und eine Schießprüfung ablegen.


„Der Tierschutz ist Teil der Jagdgesetzgebung und wird bei der Jagdausübung in Deutschland angemessen berücksichtigt“, stellt Müller fest. Unter tierschutzrelevanten Aspekten werde derzeit vor allem die Fangjagd diskutiert, die vornehmlich bei nachtaktiven Tierarten wie dem Fuchs zur Anwendung komme, sowie das Töten von wildernden Hunden und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes.


Nach den Ausführungen des Staatssekretärs unterliegt die Fangjagd hinreichenden arten-, tierschutz- und jagdrechtlichen Beschränkungen. Details zum Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen seien in den Landesjagdgesetzen geregelt. Eine bundesweite Regelung hält die Bundesregierung laut Müller nicht für erforderlich. (AgE)

Die Redaktion empfiehlt

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.