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Risikoausgleichsrücklage weitgehend wirkungslos?

Die seit Jahren geforderte Einführung einer Risikoausgleichsrücklage würde keinen wesentlichen Beitrag zur Abfederung von markt- und wetterbedingten Risiken in der Landwirtschaft leisten. Diesen Schluss lässt nach Informationen aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium ein Gutachten zu, das unter Federführung von Prof.

Lesezeit: 2 Minuten

Die seit Jahren geforderte Einführung einer Risikoausgleichsrücklage würde keinen wesentlichen Beitrag zur Abfederung von markt- und wetterbedingten Risiken in der Landwirtschaft leisten. Diesen Schluss lässt nach Informationen aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium ein Gutachten zu, das unter Federführung von Prof. Enno Bahrs vom Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre der Universität Hohenheim erarbeitet wurde.


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Danach würde ein Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland überhaupt keinen Nutzen aus einer Risikoausgleichsrücklage ziehen. Ein weiteres Drittel könnte mit einer steuerlichen Entlastung von lediglich 100 bis 500 Euro pro Jahr rechnen. Die Hälfte des monetären Glättungseffekts entfiele auf 10 % der Betriebe. Insbesondere Veredlungsbetriebe würden aus der Perspektive der absoluten jährlichen Steuerersparnis Profiteure einer Risikoausgleichsrücklage sein, so das Agrarressort unter Berufung auf das Gutachten.


Demzufolge kommen die Wissenschaftler insgesamt zu dem Ergebnis, dass der mit der Risikoausgleichsrücklage verbundene Steuerspareffekt nicht merklich zur Stabilisierung der Betriebe beitragen würde. Für die Masse bliebe dieses Instrument nahezu unbedeutend. Profitieren würden hingegen vor allem Betriebe, die bereits ohne die Risikoausgleichsrücklage über genügend Liquidität zur Risikoabfederung verfügen.


Anders als etwa eine Versicherungslösung kann den Angaben zufolge eine Risikoausgleichsrücklage kaum betriebliche Einkommensschwankungen ausgleichen. Beeinflusst werde lediglich der Zeitpunkt der Versteuerung. Damit könne jedoch die Steuerlast nur moderat gesenkt werden. Die mit der Einführung dieser Maßnahmen verbundenen Steuerausfälle für den Fiskus veranschlagen die Wissenschaftler laut Ministerium auf etwa 35 Mio Euro im Jahr.


Anstelle einer Risikoausgleichsrücklage plädieren die Agrarökonomen für die Einführung eines allgemein gültigen mehrjährigen Glättungszeitraums von beispielsweise drei Jahren. Dem Vernehmen nach äußert sich auch der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik vom Bundeslandwirtschaftsministerium in seinem jüngsten, bislang unveröffentlichten Gutachten zum Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft skeptisch zur Risikoausgleichsrücklage. (AgE)

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