Bestrebungen in Sachsen, die Investitionsförderung 2014-2020 über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu finanzieren, hat der Bauernverband eine Absage erteilt. Die Mittel müssten wie bisher ausschließlich über Landes- und ELER-Mittel finanziert werden, so das Präsidium am Dienstag.
Ein Wechsel zur GAK hätte aufgrund der bereits heute an dieser Stelle geltenden Fördergrundsätze, aber auch wegen der seitens des BMELV geplanten Veränderungen, dramatische Folgen für die sächsischen Landwirte, hieß es. Hinsichtlich der seit zwei Jahrzehnten äußerst erfolgreichen Förderung - insbesondere in der Tierhaltung – wäre dies ein folgenschwerer Rückschritt, so der SLB. Der Freistaat Sachsen würde den erfolgreichen Weg der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Tierhalter und der Erhöhung der Wertschöpfungskraft im Ländlichen Raum mit einer derart radikalen Veränderung in Frage stellen.
Zudem erfordere die laufende Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung von Sachsens Tierhalter in den nächsten Jahren zu großen Veränderungen in den Ställen. Es wäre ein enormer Fehler, die Betriebe in ihrem Bemühen um eine noch artgerechtere Tierhaltung allein zu lassen. (ad)
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