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Schlamm auf dem Feld – was tun?

Das vergangene Hochwasser hat auf den landwirtschaftlichen Flächen entlang der Flüsse in erheblichem Umfang Sedimente zurückgelassen. Die abgelagerten Schlammschichten bestehen aus verschiedenen Partikeln und können in unterschiedlichen Konzentrationen Schwermetalle und andere Verunreinigungen beinhalten.

Lesezeit: 3 Minuten

Das vergangene Hochwasser hat auf den landwirtschaftlichen Flächen entlang der Flüsse in erheblichem Umfang Sedimente zurückgelassen. Die abgelagerten Schlammschichten bestehen aus verschiedenen Partikeln und können in unterschiedlichen Konzentrationen Schwermetalle und auch Verunreinigungen mit Fäkalkeimen und organischen Stoffen beinhalten, informiert das sächsische Landwirtschaftsministerium.

 

Nach ersten Bodenuntersuchungen im Freistaat, die unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/30797.htm abrufbar sind, hat sich die Belastungssituation der überschwemmten Standorte durch das eingetragene Sediment nicht wesentlich verändert. Nur vereinzelt treten lokal Abweichungen in den Gehalten zwischen Flutschlamm und den darunter liegenden Böden auf. Die Sonderuntersuchungen ergaben einzugsgebiets- bzw. gewässertypische Schadstoffgehalte mit teilweise erhöhten Konzentrationen einzelner Parameter bzw. Parametergruppen. Diese sind im Wesentlichen geogen- und bergbaubedingt. So weisen die Auen der Flüsse, die das Erzgebirge entwässern, oft erhöhte Schwermetall-Bodengehalte auf.

 

Auch Untersuchungen im Rahmen des Hochwassers 2002 hätten bereits gezeigt, dass zwischen Auenoberböden und abgelagerten Flutschlämmen keine gravierenden Unterschiede in der Überschreitungshäufigkeit von bodenschutzrechtlichen Prüf- und Maßnahmenwerten aufgetreten sind.

 

Die Bewirtschafter der Auenböden würden die Schwermetallbelastungssituation und ihre eigenverantwortlichen Verpflichtungen zur Einhaltung der lebens- und futtermittelrechtlichen Höchstgehalte kennen, so das Ministerium weiter. Sie hätten somit eine erhöhte Sorgfaltspflicht und sind diesbezüglich sensibilisiert. Das Staatsministerium verweist in diesem Zusammenhang auf ein Merkblatt zur Unterstützung der Landwirte beim Umgang mit schwermetallbelasteten Flächen: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/19072.

 

Danach wird den Landwirten u. a. die Durchführung von Vor-Ernte-Untersuchungen empfohlen. Die Kosten für diese Untersuchungen sind vom Landwirt zu tragen. Er erhält dadurch schon vor der Ernte Kenntnis von einer möglichen Schwermetallbelastung seines Produktes und kann entscheiden, ob die Vermarktung als Lebensmittel erfolgen kann. Ist die Schwermetallbelastung dafür zu hoch, so ist in den meisten Fällen noch eine Verwendung bzw. Vermarktung als Futtermittel oder für eine energetische Verwertung möglich. Zur Problematik des Umgangs mit Futtermitteln in den Hochwassergebieten hat das LfULG unter folgendem Link Hinweise veröffentlicht: www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/29891.htm.


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Das ist bei Flutschlämmen zu beachten


Flutschlämme mit erkennbaren Verunreinigungen (z. B. dicken Ölschichten) sollten beseitigt werden (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger konsultieren). Dies gilt insbesondere für besonders sensible Nutzungen wie z. B. den Obst-/Gemüseanbau.

 

Bei großflächigen Flutschlammablagerungen auf Landwirtschaftsflächen ist eine Beseitigung mit vertretbaren Mitteln zumeist nicht möglich und aufgrund der Belastungssituation in den meisten Fällen auch nicht erforderlich. Hier sollte die meist dünne Flutschlammschicht in den Boden eingearbeitet werden. Fäkalkeime und dünne Ölschichten werden dadurch im Boden abgebaut. Liegen Verdachtsmomente vor, wonach die Flutschlammschicht zu einer Bodenverschlechterung oder einer schädlichen Bodenveränderung führen könnte (z. B. aufgrund naheliegender überfluteter Kontaminationsquellen), ist die zuständige Bodenschutzbehörde zu konsultieren. (ad)

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