In Deutschland müssen viele Betonspaltenböden in Schweineställen umgerüstet werden, weil die vorliegenden Schlitzweiten ab 2013 nicht mehr zulässig sind. Hintergrund ist eine europäische Richtlinie zur Haltung von Schweinen. Darauf aufbauend gibt die deutsche Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die genauen Maße vor. So sind für Mastschweine z.B. Schlitzweiten von 18 mm zulässig. Problematisch ist dabei der Wegfall der bisher zulässigen Toleranz.
Die EU scheint aber durchaus bereit, eine Toleranz beispielsweise aufgrund der Fertigungsgenauigkeit von Betonspalten einzugestehen. Wie das niederländische Fachblatt Boerderij berichtet, hat die EU-Kommission gegenüber der Schweinelobby in Großbritannien signalisiert, eine Toleranz von bis zu 3 mm zuzulassen. Damit müssten dort viele Ställe nicht umgerüstet werden.
Für die Schweinehalter in anderen Ländern wie Deutschland und den Niederlanden bedeutet die unterschiedliche Auslegung in den jeweiligen Landesgesetzgebungen einen deutlichen Wettbewerbsnachteil. (ad)
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