Das von Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel angekündigte „ökologische Landesjagdgesetz“ wird nicht nur von den Jägern mit großer Besorgnis entgegengesehen. Auch die im Rheinischen Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften (RVEJ) zusammengeschlossenen Grundeigentümer und Bewirtschafter der bejagdbaren Flächen verfolgen die Düsseldorfer Pläne mit kritischen Blicken.
„Wenn zur Jagdrechtsnovelle von ‚grüner Seite‘ die Bewahrung von Natur und Umwelt in den Vordergrund gestellt werden soll, findet dies zwar gewiss grundsätzlich eine breite Zustimmung. Der RVEJ sorgt sich allerdings, dass diese Zielsetzung als Vorwand dienen könnte, die Bestimmungen zur Jagd einschneidend zu verändern“, gibt dessen Vorsitzender, Antonius von Boeselager, zu bedenken.
„Werden die Verbote und Gebote unseres Jagdrechtes, insbesondere beim Niederwild, die gegenwärtig im politischen Raum gehandelt werden, auch nur teilweise Wirklichkeit, wird die ohnehin schon schwierig gewordene Verpachtbarkeit der Jagdreviere noch erheblich erschwert. Leittragende wären vor allem die Grundeigentümer und Bewirtschafter, die auf ihren Wildschäden sitzen blieben. Zudem wäre der Vermögenswert unseres Jagdrechtes stark gemindert“, so die düstere Zukunftsprognose des Vorsitzenden.
Keine Bedenken habe er gegen eine Anpassung auf der Grundlage neuerer jagdlich bedeutender Erkenntnisse. Wer aber die notwendige Art und Weise der Bejagung in Frage stelle und dabei in Kauf nehme, dass die Wildschäden ausuferten, werde mit großem Widerstand aus Jäger- und Landwirtschaft, insbesondere aber auch aus den Jagdgenossenschaften und Eigenjagden zu rechnen haben. „Fachverstand vor übertriebenem Eifer für Natur und Umwelt“, fordert daher RVEJ-Vorsitzender Antonius von Boeselager. (ad)
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