Für die deutschen Bauern ist es nicht akzeptabel, das gesamte Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten einem strikten Schutz unabhängig von seiner Schutzwürdigkeit zu unterwerfen. Dies würde eine eklatante Verschärfung des EU-Rechts bedeuten, die naturschutzfachlich nicht begründet ist und selbst einen für den Erhalt des Grünlandes sinnvollen Pflegeumbruch unmöglich macht, kritisierte der DBV auf der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Gewährung der Direktzahlungen ab 2015.
Sollte das Grünland so unter Schutz gestellt werden, handele es sich um eine erhebliche Benachteiligung der Landwirte mit Flächen in diesen Gebieten und um einen enteignungsgleichen Eingriff in das Eigentum. Der DBV warnte davor, durch eine Verschärfung des EU-Rechts die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe in diesen Gebieten und damit auch die kooperative Umsetzung von Natura 2000 in Frage zu stellen.
Für die ökologischen Vorrangflächen müsse sowohl auf EU-Ebene als auch national sichergestellt werden, dass die Landwirte tatsächlich ein hohes Maß an Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Elemente erhalten, forderten die Verbandsvertreter. Eine produktive nachhaltige Nutzung der Flächen müsse definitiv möglich bleiben. Der integrierte Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen müsse auf den Vorrangflächen mit bedarfsgerechter Nährstoffversorgung und mit dem Schutz gegen Pflanzenkrankheiten und Schädlinge erlaubt sein. An Ackerflächen angrenzende Landschaftselemente müssten auf die ökologischen Vorrangflächen angerechnet werden können.
Der Verband machte ebenfalls deutlich, dass die deutschen Bauern nicht nur flexible, einfache und praxisnahe Lösungen, sondern vor allem auch schnelle Entscheidungen bei der nationalen Umsetzung der GAP-Reform benötigen, um die Anbauplanung für 2014/15 daran ausrichten zu können.