Nach Auffassung des Vorstandsvorsitzenden des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein muss ein Tier mit Antibiotika behandelt werden, wenn es krank ist. Allerdings müsse vielmehr noch die Frage der Tiergesundheit und -haltung an sich untersucht werden, betonte Löwenstein bei einer Debatte kürzlich im Deutschlandfunk.
Der Düsseldorfer Landwirtschaftsminister Johannes Remmel hatte bekanntlich zu Jahresbeginn gefordert, kurzfristig den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung um die Hälfte zu reduzieren, und dass die Verwendung solcher Medikamente generell nur noch die Ausnahme bilden sollte. Die Systemfrage stelle sich für ihn, weil die Akzeptanz der Verbraucher verschwinde, erklärte der BÖLW-Vorstandsvorsitzende. Hinzu komme die Frage nach den Ressourcen, die benötigt würden, um die erforderliche Fleischmenge herzustellen.
Für den Präsidenten des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Werner Schwarz, stellt sich dagegen die Frage nach dem System ebenso nicht wie die nach der Betriebsgröße. Nach seiner Ansicht liegt insbesondere im Management des Landwirts der entscheidende Faktor. Dazu gehörten neben den Haltungsbedingungen auch Aspekte der Tiergesundheit. Schwarz forderte die Entwicklung einer Sicherheitsstrategie einschließlich eines Monitorings, „um den vermeintlich besten Weg zu finden“.
Peter Knitsch vom Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium plädierte für kleinere Einheiten und bessere Kontrollen. Daneben sprach er sich für mehr Transparenz aus, so wie es auch im Aktionsplan von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner gefordert werde. Knitsch bemängelte, dass die Daten der Landwirte den Behörden nicht zugänglich seien und in keine verpflichtende Datenbank eingegeben werden könnten.
„Die rechtlichen Grundlagen zur Kontrolle sind bereits vorhanden“, stellte indes der Präsident des Bundesverbandes der praktizierenden Tierärzte (bpt), Dr. Hans-Joachim Götz, klar. Es gebe seit zehn Jahren Leitlinien zum Umgang mit Antibiotika und die Dokumentation in den landwirtschaftlichen Betrieben über die Bestandsführungs- und Hausapothekenverordnung. Ein sorgsamer Abgleich sei somit möglich. (AgE)