Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

News

USA kritisieren erneut EU-Anforderungen an Tier- und Pflanzengesundheit

Kurz vor dem Beginn von Freihandelsgesprächen mit der EU haben die Vereinigten Staaten noch einmal klargestellt, dass sie zahlreiche EU-Regeln hinsichtlich der Tier- und Pflanzengesundheit durchaus als Handelsbarrieren sehen, über die noch zu reden ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Kurz vor dem Beginn von Freihandelsgesprächen mit der EU haben die Vereinigten Staaten noch einmal klargestellt, dass sie zahlreiche EU-Regeln hinsichtlich der Tier- und Pflanzengesundheit durchaus als Handelsbarrieren sehen, über die noch zu reden ist. Im diesjährigen Bericht zu sanitären und phytosanitären Handelshemmnissen, der vergangene Woche von der US-Regierung veröffentlicht wurde, wird die EU-Gentechnikpolitik als zentraler Stein des Anstoßes genannt. Washington kritisiert darin die Zulassungsverfahren als zu langsam, beklagt die Rückverfolgbarkeitsanforderungen als wirtschaftlich undurchführbar, geißelt nationale Sondermaßnahmen einschließlich des deutschen Anbauverbots der Maislinie MON810 und hält Koexistenzauflagen für unnötig und belastend. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) benötige zur Evaluierung neuer Zulassungsanträge in der Regel länger als die zuständigen Behörden in den USA oder anderen Ländern - obwohl die EFSA einen gentechnisch veränderten Organismus (GVO) aus wirtschaftlicher US-Produktion noch nie als unsicher bewertet habe.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.



Zulassungsverfahren zu langsam


Die EU habe im vergangenen Jahr lediglich fünf GVO neu und einen wieder zugelassen, bei einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 40 Monaten, heißt es in dem Bericht. Ende 2012 hätten sich insgesamt 72 Anträge auf die Neu- oder Wiederzulassung einzelner GVO zum Import oder zum Anbau in der Schwebe befunden. Darüber hinaus habe die EU seit mehr als zwölf Jahren kein einziges GV-Produkt, das in den USA von wirtschaftlicher Bedeutung sei, zum Anbau zugelassen. In diesem Zusammenhang kritisiert die US-Regierung auch die gerade erfolgte Überholung der Zulassungsanforderungen einschließlich der Pflicht zur Durchführung von. Die neuen Regeln würden die nötige Dauer der Bewertung durch EFSA weiter verlängern.


„Chlorhähnchen“ weiter Thema


Ferner zeigen die USA deutlich, dass das Thema  für sie noch nicht abgeschlossen ist. In Amerika ist es üblich, Geflügel nach dem Schlachten mit chlorhaltigen Substanzen zu säubern, um die Zahl potentieller Krankheitskeime zu verringern. In der EU ist jedoch die Reinigung der Schlachtkörper ausschließlich mit Trinkwasser zulässig - strenge Haltungsvorschriften sollen sicherstellen, dass es zu einer übermäßigen Keimbelastung gar nicht erst kommt. Auf massiven Druck der US-Handelspartner legte die Europäische Kommission 2008 einen Vorschlag zur Zulassung bestimmter Chemikalien zur Schlachtkörperreinigung vor. Dies wurde vom Rat jedoch in seltener Einigkeit abgelehnt - ein starkes transatlantisches Signal. Die USA verweisen auf ein anhängiges Streitschlichtungsverfahren vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu dieser Frage.


Hormonfrage offen


Darüber hinaus wünschen sich die USA weiterhin eine Öffnung des EU-Markts für masthormonbehandeltes Fleisch. Insbesondere das Verbot des Einsatzes des Leistungsförderers Ractopamin in der Schweinemast ist Washington ein Dorn im Auge. US-Exporteure müssten in einem mühsamen Verfahren nachweisen, dass ihre Ware nicht unter Einsatz von Ractopamin hergestellt worden sei. Diese Anforderungen, „die wissenschaftlich nicht gerechtfertigt scheinen“, stellten ein wichtiges Handelshemmnis dar. Die US-Schweinefleischexporte in die EU würden auf eine kleine Zahl von Erzeugern begrenzt. AgE/br

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.