Das Bundeskartellamt stellt derzeit nach Informationen der „Wirtschafts Woche“ Bußgeldbescheide in Höhe von mehr als 300 Mio. Euro an 20 Unternehmen der Fleischindustrie zu.
Wie die Zeitung berichtet, sollen vor allem Clemens Tönnies und die Schweizer Bell-Gruppe, zu der die deutschen Wursthersteller Abraham, Hoppe und Zimbo gehören, am härtesten bestraft werden. Beide müssten jeweils rund 100 Mio. Euro zahlen, heißt es. 80 % der Bußgeldsumme sollen dabei auf sechs dominierende Wursthersteller entfallen (Bell, Tönnies, Stockmeyer, Nestlé/Herta, Lutz-Gruppe, Wiesenhof). Behördenchef Andreas Mundt wirft den Unternehmen demnach vor, sie hätten jahrelang Preise abgesprochen.
Die Zur-Mühlen-Gruppe (Tönnies) bestreitet dies. Sie wolle sich „gegen ein mögliches Bußgeld wehren und Rechtsmittel einlegen“, teilte die Gruppe mit. Das Kartellamt will das Bußgeld für Tönnies am Umsatz all seiner Unternehmen bemessen, obwohl sie rechtlich nicht miteinander verflochten sind und nur gegen die Zur-Mühlen-Gruppe ermittelt wurde.
„Ein mögliches Bußgeld wird in die Höhe getrieben, indem Umsätze der Tönnies-Gruppe, die mit dem Sachverhalt überhaupt nichts zu tun haben, mit in die Berechnung einbezogen werden“, beschwerte sich ein Sprecher der Gruppe. Das sei rechtlich nicht haltbar. Das Kartellamt bestätigt, dass das Verfahren in Kürze abgeschlossen wird, will sich aber noch nicht zu Ergebnissen äußern. Die Behörde ermittelt bereits seit fünf Jahren.
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