Weil der Winter so mild war, sind die Zwischenfrüchte auf den Greeningflächen nicht abgefroren. Die Bauern dürfen aber erst nach dem 15. Januar mit der Einarbeitung beginnen. "Zu spät für den Pflug!", schimpfen sie, die Nässe machte es unmöglich. Ihnen bleibt damit nur die Behandlung mit Glyphosat, was gerade bei den Greeningflächen nicht Ziel der Agrarreform gewesen sein kann.
Im Bayerischen Rundfunk berichtet Landwirt Josef Wirth aus Baumgarten im Landkreis Dillingen, dass der Zwischenfruchtanbau vor der Greening-Pflicht keine Probleme gemacht habe, da konnte er im Winter pflügen wenn der Boden trocken oder gefroren war. Zehn Jahre lang habe das gut funktioniert.
Die EU schreibt den Landwirten jetzt aber vor, die Pflanzen erst ab dem 15. Januar in den Boden einzuarbeiten. Die Idee dahinter: Die Pflanzen sollen bis dahin stehen bleiben, Stickstoff und Nitrate im Boden halten, gegen Erosion schützen und Tieren wie Hasen oder Fasanen Deckung bieten. Tatsächlich wurden dieses Jahr in manchen Gebieten mehr Wildtiere in den Feldern beobachtet. Die Landwirte aber stellt die Zeitvorgabe vor ein Problem.
Nach dem 15. Januar war es laut Eugen Bayer vom Bauernverband Dillingen in diesem Jahr zu nass. Die Landwirte konnten nicht mit dem Pflug auf die Felder fahren. Stattdessen haben sie die Zwischenfrüchte jetzt mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln abgetötet.
Eugen Bayer vom Bauernverband Dillingen betont, dass die Bauern gegen dieses Vorgehen sind. Es koste viel Geld und Zeit, außerdem würden die Landwirte generell so wenig wie möglich mit Spritzmitteln arbeiten wollen. Ihnen bliebe aber wegen der EU-Vorschriften nichts anderes übrig.
Der Bauernverband fordert deshalb, den Landwirten selbst zu überlassen, wann und wie sie ihre Felder bearbeiten. Im Dezember wäre es trocken genug gewesen, um eine mechanische Bodenbearbeitung durchzuführen. Dann müsste man nun keine Spritzmittel einsetzen, so Bayer.
Die Europaabgeordnete Ulrike Müller (Freie Wähler) versichert, der Agrarausschuss des EU-Parlaments werde sich die Auswirkungen der Vorgaben ansehen. Den Umweltgedanken der Regelungen wolle man nicht in Frage stellen, sie aber auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen und sehen, ob man den Landwirten die Arbeit erleichtern könne.