Der Deutsche Tierschutzbund macht von seinem Verbandsklagerecht in NRW gebrauch. So erhebt der Landesverband NRW Einwendungen beim Bauamt im Kreis Warendorf gegen das Bauvorhaben eines Putenmästers.
Der beantragte Stallbau entspreche nach den vorliegenden Unterlagen einer klassischen konventionellen Tierhaltung, meint der Tierschutzbund: „Die Tiere leben dort üblicherweise auf engstem Raum ohne Außenbereiche, mit unzureichenden Beschäftigungsmöglichkeiten und ohne Ruheplätze.“ Aus Sicht der Tierschützer widerspricht eine solche Putenhaltung dem Tierschutzgesetz.
Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass in den konventionellen Stallbauten Tiere eingesetzt werden, die die Kriterien einer Qualzucht erfüllen. „Die vorgesehene Putenhaltung wäre tierschutzwidrig und nicht artgerecht. Wir haben nun umfangreiche Einwendungen eingereicht, weil wir im Grundsatz geklärt wissen wollen, ob solche Stallanlagen überhaupt noch genehmigungsfähig sind. Sollten diese Einwendungen nicht beachtet werden, gehen wir die weiteren Schritte bis zur Verbandsklage. Das gilt jetzt hier in Nordrhein-Westfalen, wir hoffen aber auf Signalwirkung auch auf andere Länder“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
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