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Verlängerung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis

Die Koalition hat gestern beschlossen, das verschärfte Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Dies soll im Zuge der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungenfestgeschrieben werden. Auch zukünftig dürfen damit Lebensmittel – auch nicht zeitweise – unter Wert „verramscht“ werden, freut sich der DBV.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Koalition hat gestern beschlossen, das verschärfte Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Dies soll im Zuge der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungenfestgeschrieben werden. Auch zukünftig dürfen damit Lebensmittel – auch nicht zeitweise – unter Wert „verramscht“ werden, freut sich der DBV.


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In der Landwirtschaft misst man dieser Regelung eine hohe präventive Wirkung bei, erklärt der Bauernverband in einer Mitteilung dazu. Wie auch in anderen Bereichen bedürfe es daher einer gesetzlichen Drohkulisse, um vernünftiges wirtschaftliches Verhalten auf freiwilliger Basis zu erreichen.



Der DBV betont, dass die verschärfte Regelung des Untereinstandspreisverbots bei Lebensmitteln ein wichtiges Element zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel und zur Entschärfung des teilweise ruinösen Preiskampfes sei. Der von Niedrigpreisstrategien geprägte Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen müsse gebremst werden, da ansonsten auf Dauer auch Gefahren für die Qualität von Lebensmitteln und ein erheblicher Druck auf Erzeugerpreise drohen. (ad)



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