Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

News

Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfeempfänger vollkommen überzogen

Im Rahmen einer Verbändeanhörung des Bundesagrarministeriums hat der Bauernverband (DBV) den Vorschlag der EU-Kommission für die Veröffentlichung natürlicher Personen als EU-Agrarbeihilfeempfänger als völlig verfehlt abgelehnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Rahmen einer Verbändeanhörung des Bundesagrarministeriums hat der Bauernverband (DBV) den Vorschlag der EU-Kommission für die Veröffentlichung natürlicher Personen als EU-Agrarbeihilfeempfänger als völlig verfehlt abgelehnt. Nach dem Willen der Kommission sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, alle Beihilfeempfänger mit vollem Namen, Ort und Postleitzahl sowie den erhaltenen europäischen und nationalen Beihilfen nach Art und Umfang zu veröffentlichen. Ausnahmen sind lediglich für Begünstigte vorgesehen, die jährlich zwischen 500 und 1.000 Euro erhalten.



Nach Einschätzung des DBV will die EU-Kommission die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2010 offenbar völlig ignorieren. Der EuGH hatte die Veröffentlichung der Daten für natürliche Personen als unwirksam eingestuft. Der DBV hat deshalb erneut darauf hingewiesen, dass wegen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des hohen Stellenwertes des Persönlichkeits- und Datenschutzes eine detaillierte Veröffentlichung von Namen und Orten schlicht unverhältnismäßig ist.



Der DBV bekräftigte die Auffassung, dass die von der EU angestrebte Transparenz durch eine anonyme Darstellung der Empfänger und durch begleitende Statistiken erreicht werden kann. Nur über diesen Weg könne auch der Missbrauch privater Daten, wie in Deutschland bereits geschehen, wirksam ausgeschlossen werden. Der DBV verweist auf die bei den EU-Strukturfonds üblichen Regelungen, bei denen eine anonymisierte Darstellung natürlicher Personen erfolge. Die Veröffentlichung müsse für alle EU-Fonds nach den gleichen Regelungen erfolgen, fordert der DBV. (ad)


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Redaktion empfiehlt

vg-wort-pixel
top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.