Am heutigen Dienstag tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in Ställen in Kraft. Kernstück dabei ist die bundesweite Antibiotikadatenbank. Die Tierhalter müssen künftig regelmäßig melden, wenn sie Antibiotika geben. Dadurch sollen die Behörden einen Überblick haben, wenn ein Betrieb übermäßig viel davon einsetzt. Die Überwachungsbehörden der Länder können dann Prüfungen und Maßnahmen anordnen, um den Einsatz zu verringern.
Wie Staatssekretär Robert Kloos bereits vor einiger Zeit sagte, hat das Gesetz die systematische, flächendeckende Minimierung des Antibiotikaeinsatzes ausgehend von dem Indikator „Therapiehäufigkeit“ zum Ziel. Gleichzeitig sorge die Novelle für Transparenz, da die Behandlungshäufigkeit mit Antibiotika in einzelnen Betrieben erkennbar werde.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) rief hierzu Landwirte, Human- und Tiermediziner auf, weniger Antibiotika einzusetzen. Eine Reduzierung sei „das wirksamste Mittel“ gegen zunehmende Antibiotika-Resistenzen, sagte er laut dem Handelsblatt. Mit engagierten Landwirten, den Tierärzten und den Überwachungsbehörden sei zu erreichen, „dass uns auch in Zukunft noch wirksame Medikamente gegen gefährliche Infektionskrankheiten zur Verfügung stehen“.
In der Kritik stehen nach Ansicht der Politiker vor allem übermäßige Medikamentengaben in großen Schweine- und Geflügelmastställen. Antibiotika sollten dagegen generell so selten wie möglich verwendet werden, um zu verhindern, dass sie auch bei Menschen nicht mehr wirken.
Den Grünen geht das Gesetz dagegen nach wie vor nicht weit genug. „Die Art der Haltung macht die Tiere krank“, sagte der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Friedrich Ostendorff, der dpa. „Wenn sich die Haltungsbedingungen und die Höhe der Besatzdichten nicht ändern, wird der Medikamenteneinsatz weiterhin so groß sein, dass daraus gesundheitliche Risiken durch Resistenzen für uns alle entstehen.“ Unterbunden werden müssten Rabatte für die Abnahme großer Mengen. „Antibiotika sind hochwirksame Substanzen und dürfen nicht im Bonussystem verschleudert werden.“
Hintergründe:
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