Bis Mittwoch hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, ihre Stellungnahme zum Netzausbau in Deutschland abzugeben. Über 700 Bürger und Organisationen haben das genutzt. Wie sich zeigt, ist die Zustimmung zur Energiewende groß, die nötigen Stromtrassen will aber niemand haben. Gegen den Neu- und Ausbau liegen Hunderte Einwände vor.
Die Netzbetreiber werden die Stellungnahmen nun in einem Bericht bündeln und an die Bundesnetzagentur weiterleiten. Die wiederum wird nach einem zweiten Anhörungsverfahren bis zum Ende des Jahres den Bundesbedarfsplan Stromnetze vorlegen. Die Planungs- und Bauzeiten für neue Stromleitungen sollen dabei von zehn auf fünf Jahre halbiert werden. Notwendig ist der Ausbau des Höchstspannungsnetzes um bis zu 3800 km von Nord nach Süd.
Wenn, dann akzeptieren viele Bürger nur Erdkabel, am besten im neuen Gleichstromsystem. Dagegen wehren sich aber die Landwirte, in deren Flächen massiv eingegriffen wird. top agrar hatte dazu in der Ausgabe 7/2012 bereits eindrucksvoll verdeutlicht, was dabei auf die Bauern zukäme:
- 12 armdicke Kabel werden 1,50 m tief eingegraben, abgeschoben werden zum Bau 30 bis 40 m Boden.
- Geschützt werden sie durch eine 6 m breite Magerbetontrasse, die eingegossen wird.
- Die Temperaturen erreichen in dem Bereich ganzjährig bis zu 70 °C.
- Alle 600 bis 700 m entsteht unterirdisch ein Muffenbauwerk, um die Kabel zu verbinden.
- An den Übergängen zur Freileitung entstehen Trafohäuschen
- Die Kosten liegen 3 bis 10-fach über denen einer Freileitung
Auf die Bauern kommen damit noch mehr Flächensperren, drohende Enteignungen und Bodenschäden zu. Auch der Bauernverband fordert daher mit aller Deutlichkeit eine angemessene Berücksichtigung und Entschädigung der Landeigentümer. Dazu Hubertus Schmitte, Jurist beim Bauernverband WLV gegenüber dem Wochenblatt Westfalen-Lippe:
Beim Ausbau oder der Aufrüstung einer bestehenden Trasse sind die Ausgleichsmaßnahmen einzudämmen. Für die geplanten 3800 km Leitungen mit 380 kV wird bei Schutzstreifen von 70 m Breite eine Fläche von 26 600 ha überspannt. Dafür werden heute etwa 15200 ha Ausglich (4 ha/lfd. km) fällig. Schmitte: „In vielen Fällen wird man den Eingriff vor Ort nicht ausgleichen können. Dann muss man an anderer Stelle intelligent ausgleichen. Oder der Träger muss das Ersatzgeld zahlen.“
Heute müssen Netzbetreiber den Grundeigentümern nur etwa 10 – 20 % des aktuellen Bodenwertes einmalig ausgleichen. Prof. Dr. Holznagel (Uni Münster) hat in einem Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung erhoben. Die Netzbetreiber dürfen mit den Leitungen 9 % Kapitalrendite erzielen. Trotzdem darf die Bezirksregierung enteignen, falls der Grundeigentümer Nein sagt. Sie empfinden diese Regelung als ungerecht. Schmitte: „Die Stromtrassen werden bis zu 60 Jahre betrieben. Künftige Wertsteigerungen bei Grund und Boden bleiben außen vor. Dagegen kassieren die Kommunen 40 000 Euro pro lfd. km Leitung, obwohl sie keine Eigentumsrechte abgeben.“
Um diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen, fordert der Bauernverband eine wiederkehrende Nutzungsvergütung etwa pro Jahr, sofern die Trasse im Grundbuch gesichert wird. „Ein fairer Ausgleich wird auch dazu beitragen, dass langwierige Enteignungsverfahren vor den Gerichten nicht mehr stattfinden“, so Schmitte. (ad)
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Und in der aktuellen Ausgabe lesen Sie:
Kommentar: Das Gezerre um den Netzausbau
Die Bauern und die Strom-Autobahnen