Die hessische Agrarministerin Priska Hinz will einen bundesweiten Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern erreichen. Das Land hat dazu einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Es soll eine Übergangsfrist von 12 Jahren geben.
„Die ganzjährige Anbindehaltung entspricht nicht den heutigen Standards, die an das Tierwohl in der Landwirtschaft gelegt werden“, sagte Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz zur Begründung. Für eine tiergerechte Haltung von Rindern sei es erforderlich, den Tieren genügend Bewegungsraum zu bieten, so Hinz weiter. Die ständige Anbindung hingegen würde das Abliegen und Aufstehen der Tiere verhindern und wichtige Bedürfnisse wie die eigene Körperpflege oder den Kontakt zu Artgenossen einschränken. „Haltungssysteme, in denen Tiere ständig angebunden stehen und leben müssen, sind besonders belastend und einschränkend für die betroffenen Tiere. Das wollen wir ändern“, so Hinz weiter.
Übergangsfrist soll Umstellung ermöglichen
In dem hessischen Antrag an den Bundesrat wird der Bund aufgefordert, diese Haltungsform nach einer Übergangsfrist zu beenden. Das hessische Agrarministerium schlägt dafür 12 Jahre vor. Dies sei in Anbetracht der notwendigen Umstellungen nötig, erläutert das Ministerium aus Wiesbaden gegenüber top agrar. „Durch die Übergangsfrist ermöglichen wir insbesondere kleinen, familiengeführten Betrieben die nötigen Änderungen und Entwicklungen, um weiterhin von und mit der Tierhaltung leben zu können“, sagte Hinz.
Die Bundesratsinitiative wird laut der Ministerin vom hessischen Runden Tisch Tierwohl unterstützt. „Der von uns eingerichtete Runde Tisch zu Tierwohl und nachhaltiger Landwirtschaft hat sich mit diesem Thema intensiv befasst und unterstützt die hessische Bundesratsinitiative ausdrücklich und einstimmig“, sagte sie. Dem Gremium gehören neben verschiedenen landwirtschaftlichen Verbänden, wie dem Hessischen Bauernverband und dem Verband der ökologisch arbeitenden Landwirte, auch tierärztliche Verbände, Tierschutzorganisationen an.
Ländervotum im Bundesrat offen
Der Antrag wird vorraussichtlich bereits Ende November im Plenum des Bundesrates vorgestellt und wandert dann zur Beratung in den Agrarausschuss. Bisher hat sich Hessen in der Sache noch mit keinem anderen Bundesland abgestimmt. Die Länder werden im Laufe des Bundesratsverfahrens entscheiden, ob sie dem Antrag zu einer Mehrheit verhelfen.