Die deutschen Milcherzeuger, die ihre Milchquote im Jahr 2012/2013 überliefert haben, müssen doch eine geringfügige Superabgabe zahlen.
Im April diesen Jahres hatte das Bundesministerium bereits eine leichte Unterlieferung der deutschen Milchquote mitgeteilt. Den Molkereien war es somit erlaubt, die einbehaltenen Überschussabgaben an die Milcherzeuger zurückzuzahlen. Das Zollamt Hamburg Jonas hat jetzt bei der Jahresabrechnung des Quotenjahres 2012/2013 aber eine leichte Überlieferung der Referenzmengen festgestellt.
Demnach beträgt der Saldierungsschlüssel für dei Abrechnung des letzten Quotenjahres 97,2 %. Das heißt, 97,2 % aller Überlieferungen, die nach Saldierung auf Molkereiebene noch verblieben sind, sind abgabefrei. Umgekehrt bedeutet das, dass 2,8 % der Überlieferungsmenge nach Molkereisaldierung abgabepflichtig sind. Dadurch ergibt sich eine Superabgabe von 0,78 Cent/kg.
Unter Einbeziehung der Reserven wurde die nationale Quote um 24.000 t überschritten. Das kostet die deutschen Milcherzeuger rund 7 Mio. €.
Der Milchindustrie-Verband führt diese "überraschende Wendung" auf die wiederholt unbefriedigende Datenlieferung zur Milchanlieferung und Fettmenge zurück. Diese hätten die Schätzungen am Ende des Zwölfsmonatszeitraums verfälscht.