Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

News

Gülle innerhalb von vier Stunden einarbeiten

Die Einarbeitung von Gülle, Jauche, Biogas-Gärresten, Geflügelkot und flüssigen Klärschlämmen muss nun sofort beziehungsweise mindestens innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung stattgefunden haben. Darauf haben sich die Bundesländer in einer Konkretisierung der Gülleverordnung geeinigt.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Einarbeitung von Gülle, Jauche, Biogas-Gärresten, Geflügelkot und flüssigen Klärschlämmen muss nun sofort beziehungsweise mindestens innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung stattgefunden haben. Darauf haben sich die Bundesländer in einer Konkretisierung der Gülleverordnung geeinigt.

Eine Änderung der Düngeverordnung ist jedoch nicht notwendig, lediglich die Hinweise an die zuständigen Behörden zum Vollzug dieser Verordnung werden erneuert und die Landwirte entsprechend informiert. Verstöße gegen diese nun konkretisierte Vorgabe sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden.

 

Die Verschärfung der Umsetzung der Düngeverordnung war notwendig geworden, da Deutschland die 2001 festgelegte nationale Emissionshöchstgrenze bis Ende vergangenen Jahres nicht erreicht hat. Für Deutschland galt bei Ammoniak ein Höchstwert von 550 Kilotonnen (kT), der nach den Berechnungen für 2010 um 30 kT überschritten wurde. (AgE)

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.