Der von NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung einer Verbandsklage für Tierschutzvereine stößt offensichtlich auf große Bedenken – auch innerhalb der Regierungsfraktionen. Die CDU-Landtagsfraktion wies am Dienstag vergangener Woche darauf hin, dass der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses im Düsseldorfer Landtag, der Grünen-Politiker Arndt Klocke, den federführenden Umweltausschuss gebeten habe, die Beratung zu vertagen. Das geschah dann auch. Zuvor hatte bereits der Wissenschaftsausschuss einen Beschluss zu dem Gesetz zwei Mal wegen noch vorhandenen Beratungsbedarfs verschoben, berichtet die CDU.
Es soll Änderungen an der Vorlage geben. Aus der Landwirtschaft kommt massive Ablehnung. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) und der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) kritisieren, dass faktisch ein Stillstand bei Neu- und Umbauten in der landwirtschaftlichen Tierhaltung drohe, wenn es wie geplant zur Einführung umfassender Beteiligungs- und Anhörungsrechte im Vorfeld von Gesetzesinitiativen und Genehmigungsverfahren komme. Der agrarpolitische und der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe und Michael Brinkmeier, forderten Minister Remmel vorige Woche dazu auf, „im Interesse eines richtig verstandenen Tierschutzes“ den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Die aktuelle Verschiebung der Beschlussfassung in den Ausschüssen biete hierfür eine gute und ehrliche Gelegenheit, denn selbst Rot-Grün sei sich mit dem Gesetzesvorhaben nicht einig.
Derweil erklärte der stellvertretende Sprecher des Landwirtschaftsministeriums, Wilhelm Deitermann, am vergangenen Freitag, der Gesetzentwurf dürfte wie geplant vom Landtag verabschiedet werden. Es werde auch nicht von größeren Änderungen an der Vorlage ausgegangen. (AgE)
${intro}