Die Bundestierärztekammer (BTK) hat den Entwurf eines Tiergesundheitsgesetzes, den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen hatte, begrüßt. Bei der Neuregelung, die das bisherige Tierseuchengesetz ablösen soll, sprach die BTK von einem Paradigmenwechsel „weg davon, der Seuche hinterherzulaufen, hin zur Prävention“.
So sollen künftig eigenbetriebliche Kontrollen zum Zwecke der Seuchenabwehr ebenso angeordnet werden können wie verpflichtende hygienische Maßnahmen. Ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren soll die Behörden in die Lage versetzen, Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger zu erkennen. Außerdem sollen die Behörden Schutzgebiete einrichten können, die überwiegend tierseuchenfrei sind und in die Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus verbracht werden dürften. Am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) soll eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ eingerichtet werden, die in Abhängigkeit von der Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten soll.
Rolle des Tierarztes gestärkt
BTK-Präsident Prof. Theo Mantel, betonte, dass Tierhalter im Sinne von Eigenkontrollen künftig noch mehr in die Pflicht genommen würden. Das sei im geltenden Tierseuchengesetz nicht dezidiert festgeschrieben. Insgesamt sieht Mantel die Rolle des Tierarztes durch den Gesetzentwurf gestärkt. Positiv bewertet er auch die Etablierung einer Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StikoVet) am FLI. Mit der Anbindung an eine Bundesbehörde gebe es demnächst ein Pendant zur Ständigen Impfkommission im Humanbereich am Robert-Koch-Institut (RKI). „Das bedeutet in Zukunft eine einheitliche Diktion in Sachen Schutzimpfungen für Tiere, auch im Nutztierbereich, die wichtig ist, um sie vor Krankheiten zu schützen und den Arzneimittelbedarf zu senken “, erklärte der BTK-Präsident. (AgE)