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DBV gegen gesetzliches Verbot der Ferkelkastration ab 2017

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt seine Kritik an dem vorgesehenen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2017. In seiner Stellungnahme für die heutige Anhörung des Bundestagernährungsausschusses zur Novellierung des Tierschutzgesetzes bezweifelt der DBV, dass bis 2017 geeignete alternative Verfahren zur Verfügung stehen werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt seine Kritik an dem vorgesehenen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2017. In seiner Stellungnahme für die heutige Anhörung des Bundestagernährungsausschusses zur Novellierung des Tierschutzgesetzes bezweifelt der DBV, dass bis 2017 geeignete alternative Verfahren zur Verfügung stehen werden. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer alleinigen Ausrichtung auf die Ebermast. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass dies zu unerwünschten Strukturwirkungen sowohl bei Landwirten als auch bei Schlachthöfen führen könne. Neben der Ebermast müssten daher praktikable und für den einzelnen Landwirt einfach umzusetzende Alternativen entwickelt werden, „die ökonomisch tragbar und am Markt akzeptiert sind“, betont der Bauernverband in seiner Stellungnahme. Die bisher bekannten Verfahren erfüllten diesen Anspruch nicht. 




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Ausdrücklich verweist der DBV auf die intensiven Bemühungen der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland, Lösungen für die angestrebte Beendigung der Ferkelkastration zu erarbeiten. Eine gesetzliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt sei vor diesem Hintergrund kontraproduktiv und unterlaufe das Engagement der Wirtschaft. Ohnehin habe sich der DBV zusammen mit anderen Organisationen auf europäischer Ebene freiwillig verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen bis 2018 aus der Ferkelkastration auszusteigen. (AgE)

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