Mit Einführung der neuen Abrechnungsmasken für Schlachtschweine ist ab dem 4. Oktober auch die so genannte Kopfpauschale in Höhe von 35 Cent je Schlachtschwein hinfällig. Denn hier ist die Erhöhung der Schlachtgewichte bereits eingerechnet. Schweinemäster, die jetzt Schlachtschweine liefern, sollten daher die Vorkosten auf Ihrer Abrechnung genau kontrollieren, damit ihnen die 35 Cent von dem ein oder anderen findigen Vermarkter nicht weiter in Rechnung gestellt werden, rät Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW. Hintergrund: Nachdem die EU darauf hingewiesen hatte, dass Augen, Augenlider und Ohrmuscheln zwar nicht verkehrsfähig sind, dennoch aber zum Schlachtgewicht gehören, erhöhte sich ab Januar 2011 das Schlachtgewicht schlagartig um rund 250 g pro Schwein. Als Ausgleich führten die Schlachtbetriebe einen „Schnittführungs-Ausgleichsbetrag“ ein, die so genannte Kopfpauschale. Der Betrag in Höhe von 35 Cent wurde in der Regel den Vorkosten zugeschlagen. (lh)
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