Weidetierhaltung und Grünlandwirtschaft sollen durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 noch wirksamer gestärkt und gefördert werden. Das fordern in einem gemeinsamen Positionspapier erneut der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband Rind und Schwein (BRS), die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ). Die freiwilligen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) der neuen GAP müssten die Grünlandbewirtschaftung attraktiv honorieren – Nacharbeit sei notwendig. Dabei müsse vermieden werden, dass neue Eco-Schemes bewährte Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule verdrängen. Das Bündnis formuliert jetzt folgende Kernanliegen für die GAP:
„Grünland-Klima-Bonus“: Grünlandbewirtschaftung ist ein Alleinstellungsmerkmal und müsse im Sinne des Klima- und Umweltschutzes honoriert werden – so bindet 1 ha Grünland z.B. 39 t Kohlenstoff (bzw. 143 t CO2-Äquivalent) zusätzlich im Vergleich zu Ackerland. Vorgeschlagen für die Eco-Schemes wird ein „Grünland-Klima-Bonus“ von ca. 90 €/ha pro Jahr.
Weidetierhaltungsprogramme für alle: Förderprogramme zur Weidetierhaltung („Sommerweidehaltung“) sollten für alle Tierarten offen sein – auch für Schafe, Ziegen und Mutterkühe.
Tierprämie bürokratiearm: Die Prämiengewährung sollte praxisnäher ausgestaltet sein. Dabei gehe es insbesondere um einen einfacheren und reibungslosen Datenabgleich mit anderen Datenquellen.
Bislang keine Einigung
Der Bundestag hat Anfang Juni die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland beschlossen. Darin hatten sich Union und SPD nicht auf weitere Fördermöglichkeiten für Grünlandbetriebe einigen können. Am Regierungsentwurf veränderten sie lediglich, dass die Eco-Schemes zur Förderung von Agroforstwirtschaft nicht nur wie bisher geplant Ackerland, sondern auch Dauergrünland umfassen sollen. Bereits vorher hatte der Bauernverband schon einen pauschalen Grünland-Klima-Bonus gefordert.
In Regierungskreisen geht man nun davon aus, dass die Öko-Regelungen noch einmal zum Thema in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl werden. Denn noch muss die Bundesregierung die Verordnung, die die konkrete Ausgestaltung der Öko-Regelungen und die Prämienhöhe je Maßnahme regeln soll, erst erstellen. Zudem steht in den GAP-Gesetzen, dass die Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt im Einvernehmen noch weitere Öko-Regelungen hinzuziehen können.
Mit den Eco-Schemes in der 1. Säule der GAP sollen die Betriebe künftig weitere Agrarzahlungen dazu erwerben können. Möglich ist das bisher über folgende Maßnahmen:
- Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente über 3% der Fläche hinaus,
- Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland und in Dauerkulturen sowie Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland,
- Anbau vielfältiger Fruchtfolgen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10% der Fläche,
- Beibehaltung von Agroforstsystemen auf Ackerland und Dauergrünland,
- Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs,
- Dauergrünland-Extensivierung mit mindestens vier regionalen Kennarten,
- vollständiger Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und
- Ausgleich für besondere Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten.