Die Nachbauregelung und vor allem die Gebühren dafür sorgen seit 17 Jahren für Ärger zwischen Züchtern und Landwirten. Ein Ende ist nicht in Sicht. Angeblich gehen den Züchtern jährlich 6 Mio. ¤ bei Getreide und 7 Mio. ¤ bei Kartoffeln durch die Lappen. Unfreundliche Mahnschreiben und sogar Klagen gegen Bauern sind die Folge.
Offenbar nicht mit ausreichendem Erfolg für die Züchter. Denn seit Jahren beknieen sie den Gesetzgeber, die Nachbaugebührenregelung nachzubessern. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium zeigt aber wenig Ambitionen, das heiße Eisen anzufassen. In Brüssel hat die EU-Kommission gerade eine Schlappe erlitten und die umstrittene EU-Saatgutnovelle zurückgezogen. Ob die neue Kommission nun den Sortenschutz novellieren will, muss sich zeigen.
Parallel versuchen die Züchter mit dem Berufsstand zu einer Lösung zu kommen. Seit 2,5 Jahren verhandelt der Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) mit dem Deutschen Bauernverband (DBV). Derzeit prüfen die Juristen der Verbände Lösungsansätze, die die Nachbaugebührenregelung künftig verbessern sollen.
Eine Option ist das sogenannte Kombi-Modell. Danach sollen Händler künftig gesetzlich verpflichtet werden, beim Kauf von Z-Saatgut oder -Pflanzgut Namen und Adresse des Käufers sowie Sorte und Menge an die Saatgut-Treuhand (STV) zu melden. Diese soll dann mit dem jeweiligen Landwirt Kontakt auf-nehmen und Auskunft über den Nachbau einholen. Die STV hätte damit auf einen Schlag die notwendigen Anhaltspunkte für einen möglichen Nachbau. Diese Landwirte wären somit alle zur Auskunft verpflichtet.
Als Alternative dazu diskutiert man, dass Landwirte der STV ihren Flächenantrag zur Agrarförderung übermitteln und ihre Nachbau-gebühren pauschal abrechnen. Als „Gegenleistung“ würde ein Teil der eingenommenen Gebühren zur Verbesserung der Saatgutqualität und Sortenprüfungen verwendet werden.
In der Diskussion ist auch ein sogenanntes Fonds-Modell, bei dem Gebühren in einen Topf fließen, der durch Bundesmittel aufgestockt werden soll. Über die Verwendung der Mittel dürften dann auch Landwirte mitbestimmen.
Ob sich der DBV und BDP tatsächlich auf eine gemeinsame Lösung einigen werden, ist derzeit noch un-gewiss. Denn etliche Landesbauernverbände fragen kritisch, ob es Aufgabe der bäuerlichen Interessenvertretung sei, den Pflanzenzüchtern zu helfen, bei den Landwirten die Zahlung der Nachbaugebühren besser durchzusetzen.