Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die endgültige Rücknahme des Verordnungsentwurfs der Europäischen Kommission zur Neuordnung des europäischen Saatgutrechts ausdrücklich begrüßt.
Laut dem Vorsitzenden des DBV-Fachausschusses für Saatgutfragen, Helmut Gumpert, war die Ablehnung des Vorschlags durch das Europaparlament nur folgerichtig, da der Entwurf der EU-Kommission „zu viele Mängel“ enthalten habe.
Nach Angaben des Bauernverbandes hatte die Kommission mit ihrem Entwurf das Ziel verfolgt, die aktuell bestehenden zwölf Richtlinien in einer Verordnung zusammenzufassen. Dem Ziel Vereinfachung und Harmonisierung sei aber nicht vollständig Rechnung getragen worden; ebenso habe die Vielzahl an Delegierten Rechtsakten dazu beigetragen, die Intransparenz des Entwurfs zu erhöhen, erläuterte der DBV. Die kontroversen Diskussionen hätten letztlich zum Zurückziehen der Verordnung durch die Kommission geführt.
Ungeachtet dessen nahm Gumpert die Ablehnung des Verordnungsentwurfs zum Anlass, die Bedeutung einer funktionierenden Saatgutwirtschaft für die Bauern zu unterstreichen. Ihm zufolge bleibt es für die Landwirte in Deutschland von essentieller Wichtigkeit, dass sie „qualitativ hochwertiges Saatgut zur Verfügung gestellt bekommen“.
Auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) lobte die Entscheidung der Kommission. Der ZVG erinnerte daran, dass er sich von Beginn an kritisch zu dem Vorschlag positioniert habe. Gerade die Vorschläge zu Registrierungs- und Zertifizierungspflichten sowie Zertifizierungskosten würden dezidiert abgelehnt. Vor allem für Blumen und andere Zierpflanzen, die sich in Art und Vielfalt wesentlich von Nahrungspflanzen unterschieden, hätten die Neuregelungen nicht zur Vermeidung von Unsicherheiten beigetragen, sondern weitere geschaffen.
Der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Jahr sprach von einem „Schritt der Vernunft“. Jahr: „Das Zurückziehen der Saatgutverordnung gibt uns in den kommenden Jahren die Gelegenheit, die Problematik ohne Zeitdruck zu beraten. Denn Reformbedarf besteht in der Tat.“