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BfR: Kein Risiko für Kinder durch Glyphosat

Kinder gelten als besonders empfindlich gegenüber potenziell gesundheitsschädlichen Stoffen. Dies wird bei der Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln sowie bei der Festlegung von Grenzwerten bedacht, erklärt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Lesezeit: 3 Minuten

Kinder gelten als besonders empfindlich gegenüber potenziell gesundheitsschädlichen Stoffen. Dies wird bei der Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln sowie bei der Festlegung von Grenzwerten bedacht, erklärt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als Reaktion auf die von der Heinrich-Böll-Stiftung vorgelegte Glyphosat-Studie.

 

Dazu werden die von internationalen Expertengremien aufgestellten toxikologischen Grenzwerte, wie der ADI (die akzeptable tägliche Aufnahmemenge eines Stoffes) bzw. die ARfD (Akute Referenzdosis), mit der Exposition von Kindern verglichen. Dies gilt auch für die Risikobewertung von Glyphosat.

 

Glyphosat ist als Wirkstoff in einer Reihe von in Deutschland und auch weltweit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten, aus deren Anwendung sich Rückstände in Lebensmitteln ergeben können. Wenn die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte nicht überschritten werden, ist das Auftreten solcher Rückstände gesundheitlich unbedenklich und daher auch gesetzlich zulässig, so das BfR am Freitag weiter.

 

Glyphosatnachweise im Urin seien daher aus wissenschaftlicher Sicht in geringen Konzentrationen zu erwarten, sie zeigten, dass Glyphosat, vorwiegend mit dem Urin, rasch wieder ausgeschieden wird.

 

Über alle Lebensmittel hinweg, die in den vergangenen sechs Jahren im Rahmen des deutschen Lebensmittelmonitorings untersucht worden sind, sind knapp 1400 Proben auf Glyphosat untersucht worden. Für eine belastbare Aussage zur tatsächlichen Exposition der deutschen Bevölkerung schätzt das BfR diese Probenzahl aber als zu gering ein. Insgesamt seien in 24 der untersuchten Proben Rückstände gefunden worden. Die Glyphosatexposition entspreche damit bei Kindern und Erwachsenen weniger als 1 % des ADI-Wertes. Bei einer sachgerechten Anwendung in der Landwirtschaft sei also auch für Kinder keine gesundheitlichen Risiken von Glyphosat zu erwarten.

 

Die Risikobewertung in Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sieht vor, dass bei allen betroffenen Bevölkerungsgruppen die höchste anzunehmende Aufnahmemenge berücksichtigt wird. Dies schließt Kinder mit ein. Diese Bewertung des BfR wird von den europäischen Experten der Mitgliedsstaaten in der Schlussfolgerung der europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) klar bestätigt, heißt es. Kinder seien besonders zu schützen und gelten als sehr empfindlich gegenüber potenziell gesundheitsschädlichen Stoffen. Dies werde bei der Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Wirkstoffen in Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln sowie bei der Festlegung von Grenzwerten bedacht.


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Das BfR stellt klar


Rückstände von zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Lebensmitteln sind bis zu den festgelegten Rückstandshöchstgehalten zulässig und gesundheitlich unbedenklich. Menschen und Tiere können zwar über Lebensmittel und Futtermittel geringe Mengen von Glyphosat aufnehmen. Da aber Glyphosat vom Körper schnell wieder ausgeschieden wird, ist zu erwarten, dass Spuren des Wirkstoffes im Urin von Menschen und Tieren nachzuweisen sind. Die bisher nachgewiesenen Glyphosatkonzentrationen im Urin deuten jedoch nicht auf eine gesundheitlich bedenkliche Belastung von Verbrauchern mit Glyphosat hin. Dank einer sich stetig verbessernden Analytik können immer kleinere Mengen von Stoffen nachgewiesen werden.


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