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BÖLW begrüßt Zurückweisung der Saatgutnovelle

Nach dem EU-Agrarausschuss hat sich am Dienstag auch das Europäische Parlament mit großer Mehrheit gegen den Vorschlag der EU-Kommission zu Neuregelung des Saatgutrechts ausgesprochen. Dieser sei unzureichend. Felix Prinz zu Löwenstein vom BÖLW begrüßt diese Entscheidung.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem EU-Agrarausschuss hat sich am Dienstag auch das Europäische Parlament mit großer Mehrheit gegen den Vorschlag der EU-Kommission zu Neuregelung des Saatgutrechts ausgesprochen. Dieser sei unzureichend. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), begrüßt diese Entscheidung.



"Das EU-Parlament hat richtig erkannt, dass sie keine praxistaugliche Grundlage für eine Weiterentwicklung ist. Würde der Vorschlag umgesetzt, könnte der dramatische Verlust von Obst-, Gemüse- und Getreidesorten forciert und die Existenz wichtiger Züchtungsunternehmen aufs Spiel gesetzt werden", so der Biolandwirt. Ohne Biodiversität ist die weltweite Ernährungssicherung seiner Meinung nach in Gefahr: Eine Anpassung der Pflanzen an die Folgen des Klimawandels, wie Dürre, wäre ohne eine breite genetische Vielfalt bei Nutzpflanzen kaum möglich.

 

  1. Sorten, welche für den Öko-Landbau gezüchtet sind, müssen unter Öko-Bedingungen und auf passenden Standorten geprüft werden.



  2. Sorten, die sich durch ein weniger einheitliches Erscheinungsbild auszeichnen, müssen zugelassen werden können.



  3. Informationen zur Züchtungsmethode der Sorten müssen allgemein verfügbar sein.



  4. Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt bei Nutztieren und -Pflanzen sind ein wichtiges öffentliches Ziel sowie eine die Verpflichtung der Staaten über internationale Verträge. Daher muss die wissenschaftliche und praktische Kompetenz zur Prüfung von Sorten in öffentlicher Hand und vor Ort erhalten bleiben und darf nicht privatisiert werden.


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"Würden diese vier Forderungen bei einer Neufassung des Saatgutrechts nicht eingearbeitet, wäre eine Liberalisierung des Saatgutmarktes, in dem das staatliche Zulassungswesen als freiwilliges Qualitätssystem fungiert, zu bevorzugen“, meint Löwenstein.


Hintergrund


Mit der Neufassung des EU-Saatgutrechts sollen zahlreiche europäische und nationale Regelungen zusammengeführt werden. Die Neufassung wird von der EU-Kommission seit 2007 diskutiert. Sie hatte den Entwurf im Mai 2013 vorgestellt. Von den Abgeordneten des EU-Parlaments wurden im Dezember 2013 über 1.400 Änderungsanträge eingebracht.


Sprecher aller Fraktionen äußerten in den vergangenen Monaten grundsätzliche Kritik an dem Entwurf. Am Dienstag nun wies auch das Plenum des EU-Parlaments die Kommissionsvorschläge in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit von 650 zu 15 Stimmen zurück. Die EU-Kommission ist nun aufgefordert, den Entwurf der Verordnung zurückzunehmen und einen neuen Vorschlag auszuarbeiten.


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