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Bundestagsanhörung zu Glyphosat: DBV verweist auf Anwendungsregeln

„Die politische und öffentliche Diskussion über eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat kann nur auf der Grundlage einer abgesicherten und wissenschaftlichen Risikobewertung erfolgen. Die Abwägung und Bewertung wissenschaftlicher Daten, Erkenntnisse und Einschätzungen müssen vom BfR vorgenommen werden

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„Die politische und öffentliche Diskussion über eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat kann nur auf der Grundlage einer abgesicherten und wissenschaftlichen Risikobewertung erfolgen. Die Abwägung und Bewertung wissenschaftlicher Daten, Erkenntnisse und Einschätzungen müssen vom Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner Rolle als unabhängige Instanz vorgenommen werden.“ Dies forderte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, in der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zur Zulassungsverlängerung von Glyphosat.


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„Die in Deutschland geltenden Anforderungen zum Einsatz dieses Wirkstoffes und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Generellen stellen ein hohes Schutzniveau sicher. Ein Vergleich mit häufig zitierten Situationen in Drittländern mit extrem hohen Einsatzmengen ist daher nicht zulässig. Unsere Landwirte sind bestens ausgebildet, sachkundig und gehen verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmitteln um.“

 

Der DBV begrüße deshalb, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung die veröffentlichte Monografie der Internationalen Agentur für Krebsforschung intensiv prüfe. Bei der Bewertung von Glyphosat aus Sicht der Landwirtschaft müsse zusätzlich berücksichtigt werden, dass der Wirkstoff eine besondere Bedeutung für die konservierende Bodenbearbeitung und damit indirekt für Erosionsschutz und Bodenfruchtbarkeit einnehme und außerdem für das Resistenzmanagement eine hohe Bedeutung besitze, so Krüsken. Ein pauschales Anwendungsverbot hätte ackerbauliche und ökonomische Konsequenzen.

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