Trotz der bundesweit geltenden Notfallzulassung für das breitflächige Ausbringen von Ratron-Feldmausködern (siehe top agrar 10/2015, Seite 59), dürfen viele Landwirte im Süden diese Bekämpfungsmöglichkeit nicht nutzen.
So hat in Baden-Württemberg das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den nachgeordneten Pflanzenschutzdiensten die Genehmigung dafür komplett untersagt. Zulässig ist lediglich die verdeckte Ablage von Ködern mit der Legeflinte. Nach Meinung von Pflanzenbau-Beratern lässt sich damit der extreme Mäusebefall vielerorts jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand in den Griff bekommen.
Extreme Schäden haben die Mäuse auch in Nordbayern angerichtet. Allein im Itzgrund zwischen Bamberg und Coburg seien rund 1 000 ha durch Mäusefraß betroffen, berichtet Dieter Reisenweber, Vorsitzender der Interessengemeinschaft (IG) Itz-, Rodach- und Baunachgrund. Zum Teil haben die Mäuse bereits die komplette Grasnarbe abgefressen.
Trotzdem dürfen die betroffenen Bauern die Mäuse auf den meisten Flächen nicht breitflächig bekämpfen, weil sich dort FFH- und Vogelschutzgebiet überlappen. Das sorgt für großen Unmut. Denn die Schäden durch den Ertragsausfall und die Wiederherstellungskosten erreichen bei einigen Betrieben schon jetzt mittlere bis hohe fünfstellige Beträge.
Über die IG und den Bayerischen Bauernverband haben sich die Landwirte jetzt direkt an Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und Umweltministerin Ulrike Scharf gewandt, um praxisgerechte Lösungen für die Sanierung der zerstörten Flächen zu erhalten. Zu welchem Ergebnis der Vorstoß führt, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.