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„Entwurf DüngeVO: überzogen, zu bürokratisch und viel zu kompliziert!“

Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf der Düngeverordung ging Helmut Gumpert, Präsident des Thüringer Bauernverbandes, kürzlich auf dem Saatguthandelstag 2015 auf Burg Warberg hart ins Gericht. Er sei immer noch überzogen, viel zu bürokratisch und viel zu kompliziert.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf der Düngeverordung ging Helmut Gumpert, Präsident des Thüringer Bauernverbandes, kürzlich auf dem Saatguthandelstag 2015 auf Burg Warberg hart ins Gericht. Er sei immer noch überzogen, viel zu bürokratisch und viel zu kompliziert.

 

„Allerdings befinden wir uns auch in einer schwierigen Verhandlungslage“, so Gumpert. „Der Druck der Europäischen Kommission mit dem Vertragsverletzungsverfahren ist groß.“ Aber auch in Deutschland sei die Situation nicht viel besser. Umweltverbände, das Bundesumweltministerium, die Wasserlobby und die grünen Länder würden weitreichende Forderungen stellen.


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Die Düngeverordnung dürfe nicht dem Wasserrecht untergeordnet werden. Der Schutz von Wasser sei ein ebenso wichtiges Ziel wie die Nahrungsmittelproduktion. 85% der Messstellen in Deutschland hielten den strengen Trinkwassergrenzwert für Nitrat ein. Demgegenüber sei das Belastungsmessnetz, dessen Ergebnisse als Begründung für die Novelle der DüVO angeführt werde, nicht repräsentativ.

 

Als inhaltliche Knackpunkte des Entwurfes führte Gumpert Folgendes an:

  • Gravierend sind die vorgeschlagenen Einschränkungen zur Phosphat Düngung auf sehr hoch versorgten Standorten. Hier muss hinterfragt werden, ob dieses auch pflanzenverfügbar ist. Hinzu kommt, dass die Nitratrichtlinie keine Regelungen zu Phosphat verlangt.



  • Die Vorgabe zum Bilanzsaldo Stickstoff, der von 60 auf 50 kg/ha verschärft werden soll, ist für viele Betriebe – gerade mit Tierhaltung – ein Problem.



  • Deutschland sollte nicht die Fehler Dänemarks wiederholen. Aufgrund der Düngevorgaben mit einer Deckelung unterhalb des Nährstoffbedarfs von Qualitätsgetreide mit hohen Erträgen würde uns in eine zunehmende Importabhängigkeit manövrieren.



  • Eine gänzliche Vermeidung von Überschüssen beim Wirtschaften in der freien Natur ist nicht machbar.



  • Die Einschränkung der Herbstausbringung von N-Düngern ist fachlich nicht nachvollziehbar. Wir alle wissen doch, dass auch im Herbst noch Nährstoffbedarf besteht. So muss doch Wintergetreide nach Getreidevorfrucht weiterhin gedüngt werden können. Durch tendenziell zunehmende Temperaturen wird die Wachstumszeit der Kulturen auch über die Sommermonate hinaus verlängert. Hier muss Düngung erfolgen können.



  • Die vorgesehene Option für die Länder, in Gebieten mit „roten“ Grundwasserkörpern schärfere Auflagen erlassen zu können, ist besonders problematisch. Zum einen ist der Maßstab der Wasserrahmenrichtlinie für die roten Grundwasserkörper ungeeignet, weil die Gebiete bis zu 70 % „grüne“ Messstellen haben. Zum anderen wird mit der Länderoption das Düngerecht zersplittert und der kooperative Gewässerschutz ausgehebelt. Das darf nicht passieren!


Der Deutsche Bauernverband lehnt die Hoftorbilanz für größere Betriebe mit mehr als 3 GV je Hektar ab. Diese ist nicht geeignet, die Effizienz der Düngung zu verbessern.


Der DBV mache sich weiterhin stark für die praktischen Belange. Es sei aber festzustellen, dass bei der politischen Gemengelage die fachlichen Argumente ins Hintertreffen gerieten. Ein Inkrafttreten der Düngeverordnung in diesem Jahr sei äußerst unwahrscheinlich.

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