Der Entwurf der Europäischen Kommission für eine neue Ratsverordnung für Pflanzenvermehrungsmaterialstößt bei der deutschen Futterpflanzen-Saatgutwirtschaft auf größte Bedenken.
„Wir sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf“, kommentierte Alexandra Bönsch vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) die Vorlage bei der Wirtschaftlichen Fachtagung für Futterpflanzen- und Zwischenfruchtsaatgut, die vom BDP gemeinsam mit dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) und dem Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS) vergangene Woche in Fulda durchgeführt wurde.
Kritisch würden insbesondere die Öffnungsklauseln für „heterogenes Material“ und „Nischenmärkte“ gesehen, stellte Bönsch fest. Befürchtet werde, dass die umfangreichen Ausnahmeregelungen die bewährten Grundsätze der Saatgutgesetzgebung „vollkommen aushöhlen“. Zudem seien die neuen Regelungen zum Inverkehrbringen von Saatgut von in Prüfung befindlichen Sorten und die Ausstellung von Feldbesichtigungszertifikaten für noch nicht endgültig zertifiziertes Pflanzenvermehrungsmaterial unnötig kompliziert.
Dr. Hermann Freudenstein vom Bundessortenamt stellte mit Blick auf die geplante Verordnung heraus, dass die bewährten Grundprinzipien des EU-Saatgutrechts wie Sortenzulassung und Saatgutzertifizierung unter staatlicher Aufsicht aufrechterhalten blieben. Die EU-Vorlage sieht für althergebrachte Sorten und heterogenes Material abgeschwächte Registrierungsvorschriften vor.
Weniger strenge Auflagen sind auch für Kleinstunternehmen geplant, die Pflanzenvermehrungsmaterial als "für Nischenmärkte bestimmtes Material" anbieten. Sie bräuchten grundsätzlich keine Registrierungsgebühren zahlen. Hobbygärtnern würde auch weiterhin erlaubt, jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial zu erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen zu vermarkten beziehungsweise zu tauschen. (AgE)