Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner hat davor gewarnt, aus Nützlichkeitserwägungen heraus, die Vorsorge und Risikobewertung neuer Züchtungsmethoden „hintanzustellen“. Wenn der Staat seinen Schutzanspruch für die Umwelt- und Gesundheitsvorsorge durchsetzen wolle, müsse er die neue Gentechnik ebenso wie die bisherige Gentechnik regulieren und kontrollieren, erklärte Ebner bei einem Fachgespräch zu neuen Züchtungsverfahren wie CRISPR in Berlin.
Damit der Staat Risikoprüfung, Wahlfreiheit, Transparenz und Kennzeichnung gewährleisten könne, sei zudem die Entwicklung von Nachweismethoden und ein internationales Register der Produkte erforderlich.
Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Oliver Krischer, begrüßte nochmals ausdrücklich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die neuen Mutageneseverfahren der EU-Gentechnikregelung unterordnete.
Der agrarpolitische Sprecher Fraktion Die Grünen/EFA im Europaparlament, Martin Häusling, betonte, dass das EuGH-Urteil kein Verbot sei, sondern den Rahmen für die aus seiner Sicht notwendige Kennzeichnung und Risikoprüfung biete.
Auf die aufwändigere Bewertung durch die Vollzugsbehörden machte Dr. Margret Engelhard vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) aufmerksam und verweis dabei auf die erhöhte Geschwindigkeit der neuen Gentechnikmethoden sowie deren neuartige und komplexere Eigenschaften.
Der Vorstandsvorsitzende des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, unterstrich die Notwendigkeit, die gentechnik-freie Landwirtschaft vor Kontaminationen oder Auskreuzungen zu schützen. Nur so sei sichergestellt, dass man mit dieser noch einen „Plan B“ habe, wenn sich im Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), „egal ob alt oder neu“, Probleme zeigten.