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Mehr Kooperation statt immer mehr Grünlandschutz

Die Aufrechterhaltung einer wirtschaftlichen Nutzung von Grünland ist der Garant für den dauerhaften Erhalt des Grünlandes in Deutschland.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Aufrechterhaltung einer wirtschaftlichen Nutzung von Grünland ist der Garant für den dauerhaften Erhalt des Grünlandes in Deutschland. Die auch aus Naturschutzsicht wünschenswerte Erhaltung des Grünlandes ist jedoch nicht erreichbar durch Unterschutzstellungen und neue Auflagen in der Bewirtschaftung, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich des Grünland-Reports des Bundesamtes für Naturschutz.


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Die Grenzen des Ordnungsrechts beim Erhalt des Grünlandes sind nach Auffassung des DBV bereits überschritten, denn erst kürzlich wurden die Vorgaben zum Schutz des Grünlandes im Rahmen der Umsetzung der Agrarreform deutlich verschärft und sogar strenger umgesetzt als EU-rechtlich erforderlich.



„In den vergangenen 20 Jahren wurden die Naturschutzgebiete verdreifacht, FFH- und Vogelschutzgebiete wurden neu ausgewiesen. Hier sollte der Naturschutz nachdenken, ob die Instrumente Schutzgebiete und Auflagen wirklich weiterhelfen. Besser ist es, mit Landwirten vor Ort beim Thema Grünlanderhaltung zusammenzuarbeiten“, erklärte der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo Hemmerling, im Deutschlandfunk.


Aus Sicht des DBV sollten von Seiten des Naturschutzes vielmehr gemeinsam mit der Landwirtschaft Strategien entwickelt werden, wie eine wirtschaftliche Nutzung des Grünlandes durch Milchviehbetriebe und Rinder haltende Betriebe sowie Schafhalter gesichert werden kann, forderte der DBV. Darüber hinaus müssen endlich Fortschritte bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Siedlung und Verkehr erreicht werden, um die Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen nicht weiter anzuheizen.


Letztlich muss auch der Umwelt- und Naturschutz einen Beitrag dazu leisten, die Bewirtschaftung von Grünlandflächen wirtschaftlich attraktiv zu halten, um den Verlust von Grünlandflächen durch Umwidmung oder Beendigung der landwirtschaftlichen Nutzung zu verhindern.

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