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Pflanzenzüchter drängen auf neue Nachbauregelung

Die Pflanzenzüchter haben ihre Erwartungen an die nächste Bundesregierung veröffentlicht. Ganz oben auf der Wunschliste stehen Veränderungen bei der Nachbauregelung. Für neue Züchtungsmethoden fordern sie Rechtssicherheit und eine differenzierte Einordnung ins Gentechnikrecht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Pflanzenzüchter haben ihre Erwartungen an die nächste Bundesregierung veröffentlicht. Ganz oben auf der Wunschliste stehen Veränderungen bei der Nachbauregelung. Für neue Züchtungsmethoden fordern sie Rechtssicherheit und eine differenzierte Einordnung ins Gentechnikrecht.


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Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) hat im Vorfeld der Bundestagswahl seine Erwartungen an die Bundespolitik für die kommende Legislaturperiode veröffentlicht. „Die Pflanzenzüchter bringen sich intensiv in die Gestaltung einer umweltverträglichen, generationengerechten und ökonomisch nachhaltigen Landwirtschaft ein. Dafür brauchen sie innovationsfreundliche und verlässliche politische Rahmenbedingungen“, fordert BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.


Der BDP-Forderungskatalog umfasst sieben Kernthemen. Diese lauten:


  1. Das Verfahren zur Erhebung von Nachbaugebühren muss substanziell geändert und eine praktikable Nachbauregelung gewährleistet werden. Der langjährige Stillstand schadet der Investitionskraft der Pflanzenzüchtung.
  2. Die Ausgewogenheit von Sorten- und Patentschutz ist zu wahren. Positiv bewerten die Pflanzenzüchter in diesem Zusammenhang, dass das Europäische Patentamt nach aktuellem Stand das Patentierungsverbot für Produkte aus im Wesentlichen biologischen Verfahren in seine Entscheidungspraxis übernimmt.
  3. Der Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen muss sichergestellt werden. Ausufernde Dokumentationspflichten dürfen diesen nicht behindern.
  4. Für die Anwendung neuer Züchtungsmethoden muss Rechtssicherheit bestehen und ihre Einordnung differenziert vorgenommen werden.
  5. Die Züchtungsforschung muss langfristig gefördert und steuerliche Anreize im Bereich von Forschung und Entwicklung geschaffen werden.
  6. Die Neutralität und Transparenz der Sortenprüfung muss trotz des Sparzwangs der öffentlichen Hand erhalten werden.
  7. Die Zulassung von Beizmitteln muss sich ausschließlich an wissenschaftlichen Kriterien orientieren.

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