In den noch jungen Rapsbeständen sind in diesem Herbst erhebliche Fraßschäden an Keim- und jungen Laubblättern festzustellen. Davon berichtete in der vergangenen Woche der Deutsche Bauernverband (DBV) und führte als Ursache die in diesem Jahr erstmals fehlende insektizide Saatgutbehandlung an. Seit Dezember 2013 sind die dafür vorgesehenen Neonikotinoide vorläufig für zwei Jahre verboten. Der DBV hatte immer wieder auf die hohe Bedeutung der punktgenauen Anwendung dieser Insektizide hingewiesen. „Die befürchteten Schäden an den erst gut vier Wochen alten Rapsbeständen sind schon im ersten Jahr des Verbots des bewährten Beizschutzes eingetreten“ betonte der Vorsitzende des DBV-Ackerbauausschusses, Wolfgang Vogel.
Die Fraßschäden durch die wichtigsten Herbstschädlinge Rapserdfloh und die Kleine Kohlfliege hemmten das Wachstum der Rapsbestände. Den betroffenen Landwirten drohten durch die geschwächten Bestände Ertragsausfälle und höhere Auswinterungsschäden. Regional seien bereits große Teile der Rapsbestände geschädigt, und vereinzelt hätten die Flächen sogar umgebrochen werden müssen, um noch eine Neuansaat mit Wintergetreide zu ermöglichen, so Vogel weiter. Zudem entstünden Mehrkosten durch die anstelle der Beizung durchzuführenden mehrfachen Spitzanwendungen von Pyrethroiden. Allerdings bestünden beim Rapserdfloh regional bereits Resistenzen, und zur Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege seien sogar keine Wirkstoffe mehr vorhanden.
Angesichts dieser schnellen Entwicklung der Schädlingspopulation forderte der DBV eine zügige Wiederzulassung der insektiziden Saatgutbehandlung mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonikotionoide. Anderenfalls werde der Rapsanbau in Deutschland in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen. Dies müsse mit Blick auf die hohe ackerbauliche Bedeutung des Rapses jedoch unbedingt verhindert werden, unterstrich Vogel. Schließlich habe der Raps eine hohe Vorfruchtwirkung und stelle in getreidereichen Fruchtfolgen ein wichtiges Fruchtfolgeglied dar.