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Regelung zur Phosphatbegrenzung fachlich nicht gerechtfertigt

Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt weiter auf Verbesserungen am vorliegenden Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle der Düngeverordnung. Verbandspräsident Joachim Rukwied bezeichnete die vorgesehene Neuregelung am vergangenen Freitag als teilweise nicht hinreichend durchdacht und fachlich unzureichend.

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt weiter auf Verbesserungen am vorliegenden Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle der Düngeverordnung. Verbandspräsident Joachim Rukwied bezeichnete die vorgesehene Neuregelung am vergangenen Freitag als teilweise nicht hinreichend durchdacht und fachlich unzureichend.


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Als Beispiel nannte Rukwied die geplante Begrenzung der Phosphatdüngung auf gut versorgten Böden. Anders als im Entwurf angenommen entspreche die Phosphatversorgungsstufe eines Bodens nicht automatisch der Menge an zur Verfügung stehendem Phosphat. Damit könne der Fall eintreten, dass auf einem Boden die Phosphatdüngung begrenzt werden müsse, ohne dass hinreichend Pflanzennährstoff zur Verfügung stehe.


Daher könne es passiere, dass tierhaltende Betriebe Mineraldünger zukaufen müssten, obwohl sie über eigenen organischen Dünger verfügten. Dies laufe der angestrebten Kreislaufwirtschaft völlig zuwider, warnte Rukwied.


Handlungsbedarf sieht der DBV-Präsident auch hinsichtlich der Anlagenverordnung. Zwar hätten Bund und Länder signalisiert, dass sie Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS-Anlagen) einen Bestandsschutz gewähren wollten. Verbindliche Festlegungen gebe es dazu bislang jedoch nicht, kritisierte Rukwied. Seinen Angaben zufolge hat der Bauernverband eine Vielzahl von Gesprächen auf der Grünen Woche genutzt, die politisch Verantwortlichen in diesen Fragen zu sensibilisieren.


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