Die Bayer AG hat in Sachen Glyphosat Rückenwind von der US-Umweltschutzbehörde (EPA) erhalten. Die Behörde bekräftigte am 30. April ihre Einschätzung, dass der Herbizidwirkstoff nicht krebserregend ist und widersprach damit den Einschätzungen der Geschworenen in den zwei laufenden Gerichtsverfahren gegen Monsanto.
„Es gibt keinen Beleg dafür, dass Glyphosat Krebs verursacht“, betonte die EPA-Verwaltungsreferendarin für chemische Sicherheit und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, Alexandra Dunn. Von der Anwendung des Herbizidwirkstoffs gehe kein Risiko für die öffentliche Gesundheit aus. Dass die EPA in dieser Sache öffentlich Stellung bezieht, ist für Bayer vor dem Hintergrund der jüngsten Urteile nicht unbedeutend. Sowohl bei der Klage von Dewayne Johnson als auch im Fall von Edwin Hardeman hatte die Jury in erster Instanz entschieden, dass das Breitbandherbizid zur Krebserkrankung der Kläger beigetragen habe. In der Folge wurde Bayer zu Zahlungen von 78 Mio $ (70 Mio Euro) beziehungsweise 80,3 Mio $ (72 Mio Euro) verurteilt.
Nach aktuellem Stand wurden in den USA bislang 13 400 Klagen wegen ähnlicher Vorwürfe eingereicht. Die EPA sprach in ihrem jüngsten Kommentar die laufenden Prozesse direkt an. Man kommentiere zwar keine Rechtsstreitigkeiten, aber die vorliegenden wissenschaftlichen Daten unterstützten keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber Glyphosat und dem Non-Hodgkin-Lymphom oder Parkinson, so Dunn.
Nach dem Statement der Umweltbehörde legte der Aktienkurs Bayers bis zum Freitagnachmittag wieder auf 62,00 Euro zu. In den USA steht derzeit die Wiederzulassung des Wirkstoffs an. In diesem Rahmen stellte die EPA nun klar, dass es sich bei sachgemäßer Anwendung gemäß Kennzeichnung nicht um ein Karzinogen handele. Die eigenen wissenschaftlichen Befunde deckten sich mit denen vieler anderer Behörden international. Allerdings seien 2017 Umweltrisiken diagnostiziert worden. Um diesen Risiken zu begegnen, schlage man Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte bei der Ausbringung vor. Auch der Schutz von Bestäubern und das Resistenzmanagement seien zu verstärken.